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Neue und neu geordnete Ausbildungsberufe 2023

Mehrere Ausbildungsberufe werden zum August 2023 neugeordnet. Als neuer Beruf wird daneben der/die Gestalter/-in für immersive Medien eingeführt. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen.

Mediengestalter/-in Digital und Print

Der Ausbildungsberuf Mediengestalter/-in Digital und Print (MG D+P) wurde im Jahr 1998 neu geschaffen und 2007 letztmalig grundlegend neugeordnet.
Seitdem gab es einige Anpassungen, in dem z. B. kleinere Berufe in die Ausbildungsordnung integriert und im Rahmen von Wahlqualifikationen neue Ausbildungsinhalte aufgenommen wurden, z. B. für die Themen 3 D-Grafik, Contenterstellung und Social Media.
Seit der letzten grundlegenden Neuordnung hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die die Arbeit der MG D+P deutlich beeinflussen.
Um einen tieferen Einblick in die veränderten Arbeitsbedingungen und -inhalte zu bekommen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 eine Voruntersuchung zum Neuordnungsbedarf durchgeführt.
Es wurde deutlich, dass sich der Anteil der Branchen, die den Beruf ausbilden, erheblich verändert hat, da sich zunehmend Digital- und IT-Unternehmen sowie Marketingabteilungen von Unternehmen, die nicht der Medienwirtschaft zuzuordnen sind, hier engagieren.
Bei den Ausbildungsinhalten zeigt sich eine gewachsene Bedeutung der Arbeits- und Projektorganisation, da die Produktionsnetze immer komplexer werden. Hingegen entfallen eher handwerklich geprägte Tätigkeiten aufgrund zunehmender Automatisierung. Stattdessen ist das Erstellen und Einbinden visueller und audiovisueller Medien in den letzten Jahren auch für diesen Beruf wichtiger geworden.
Hinsichtlich der Struktur des Ausbildungsberufes wird eine deutliche Vereinfachung empfohlen, insbesondere durch die Reduzierung der Anzahl der Wahlqualifikationen.
Auf Initiative der Sozialparteien hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. (Quelle: Website BIBB)
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 17.05.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Gestalter/-in für immersive Medien

360-Grad-Videos, virtuelle Räume und Konferenzen, animierte Grafiken – der Medieneinsatz im Alltag steigt seit Jahren rasant. Unternehmen verschiedener Branchen suchen dafür zunehmend Fachkräfte.
Nachdem eine Voruntersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung 2021 empfahl, diese Lücke zu schließen, wurde ein Neuordnungsverfahren zur Entwicklung eines entsprechenden Berufsbildes gestartet. Die dreijährige duale Ausbildung Gestalter/-in für immersive Medien wird zunächst als Monoberuf, also ohne Differenzierungsmöglichkeiten in Fachrichtungen oder Wahlmodule, aufgesetzt, um bei geringeren Ausbildungszahlen eine einheitliche Struktur vorzugeben. Vermittelt werden Aufnahmetechniken für reale und virtuelle Produktionen, das Erfassen, Modellieren und Aufbereiten von 3-D-Daten, die Gestaltung immersiver Klangwelten – was nicht nur für die Games-Branche zählt.
Die Ausbildungsverordnung wurde am 13.04.2023 veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik wird zu Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin

Die derzeitige Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. (Quelle: Website BIBB) 
Die Verordnung zur Neuordnung der Berufsausbildung zum/zur Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde am 19.06.2023 veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in: Neue Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik

Die letzte Neuordnung des anerkannten Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in“ erfolgte 2014. Die jetzige Modernisierung erfolgt zum einen aufgrund von Qualifikationsveränderungen durch technologische Entwicklungen, welche die Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ betreffen.
In der Instandhaltungstechnik werden allerdings auch weiterhin Kompetenzen im Umgang mit der Instandhaltung von Bestandsfahrzeugen, also mit bestehender Fahrzeugtechnik, benötigt. Ein weiterer Grund liegt in der Einführung einer weiteren, dritten Fachrichtung, bei der es sich um „Caravan- und Reisemobiltechnik“ handelt. Die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen unterscheidet sich hier wesentlich von der „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“. Aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte wird die Ausbildungsdauer weiterhin dreieinhalb Jahre betragen.
Inhaltlich wird im Verfahren geprüft, wie weit Inhalte von Sachkundenachweisen zum Gegenstand der beruflichen Erstausbildung gemacht werden können. Das Modell der Gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung wird beibehalten. (Quelle: Website BIBB)
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 08.Mai 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Glasapparatebauer/-in

Seit dem Jahr 1983 in Kraft, ist die Ausbildungsordnung zum/zur Glasapparatebauer/-in seit nunmehr fast 40 Jahren unverändert geblieben.
In den letzten Jahren haben sich jedoch technische Weiterentwicklungen vollzogen, auf die das Berufsbild nun neu abgestimmt werden soll. Dabei haben sich Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche verändert bzw. weiterentwickelt. Insbesondere neue Technologien und Verfahren sowohl in den zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten als auch in den Prüfungsanforderungen sollen in der modernisierten Verordnung verankert werden. Sie beziehen sich etwa auf die technologische Entwicklung von Fertigungstechniken sowie neue Produkte und Halbzeuge. Zudem sind Tätigkeitsfelder und damit die Anforderungsprofile vielfältiger geworden. Bespielhaft genannt seien hier die Vakuumtechnik, die Versilberung und die Automatisierung sowie Kompetenzen im Umgang mit verschiedenen Glasarten. Auch stellt die Kundenberatung in Bezug auf die Entwicklung von Apparaten und Anlagen einen wesentlichen Teil der heutigen Tätigkeit dar.
Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 8. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 01.08.2023 in Kraft.

Für weitere Informationen und falls Sie sich dafür interessieren, in dem neu geordneten Beruf auszubilden, wenden Sie sich gerne an unsere Ausbildungsberatung unter 0221-1640 6630 oder ausbildung@koeln.ihk.de.