Ausbildungsprofil

Mediengestalter/-in Digital und Print (bis Juli 2023)

Beruf in der Neuordnung
Dieser Beruf wurde neu geordnet und für den 1. August 2023 neu erlassen. Das bedeutet, dass für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. August 2023 neu geschlossen werden, die neue Verordnung gilt. Weitere Infos zu dem neuen Beruf erhalten Sie auf unserer Internetseite Mediengestalter/-in Digital und Print (ab August 2023) oder durch unsere Ausbildungsberater/innen.
Mediengestalter/innen Digital & Print konzipieren und gestalten für Kunden oder als Mitarbeitende eines Unternehmens im Bereich Print und Digital zum Beispiel Unternehmensbroschüren und Kataloge sowie Internetauftritte, Intranetseiten, Social-Media-Posts etc.
Dabei sind Kreativität und Vorstellungsvermögen ebenso gefragt wie eine gute Kommunikationsfähigkeit und ein verbindliches und tadelloses Auftreten nach innen und außen. Denn Mediengestalter/innen müssen auch ihre Kunden beraten, Entwürfe visualisieren oder präsentieren und ggf. sogar die Leitung bei einzelnen Projekten übernehmen können.
Das Visuelle, also Design, Farben, Formen, Layout stehen bei der Arbeit als Mediengestalter/in Digital & Print im Vordergrund. Längst wird alles am Computer erledigt, und so ist der sichere Umgang mit Satz- und Layout-Programme unverzichtbar für diesen Beruf. Schon in der Ausbildung können Mediengestalter/innen Digital & Print zudem eine von drei Fachrichtungen wählen, und zwar Beratung und Planung, Konzeption und Visualisierung oder Gestaltung und Technik.
Mediengestalter/innen Digital & Print arbeiten sehr oft in Agenturen oder in der Marketingabteilung von großen Unternehmen.
Im Jahr 2013 wurde der Ausbildungsberuf Mediengestalter/in Digital und Print teilweise novelliert und um weitere Wahlqualifikationseinheiten aus den Bereichen „Plattformen zur interaktiven Kommunikation“, „Content-Erstellung" sowie „3D-Grafikerstellung" ergänzt. Gleichzeitig wurden die Ausbildungsverordnungen zur Berufsausbildung Fotolaborant, Fotomedienlaborant sowie Dekorvorlagenhersteller aufgehoben.

Ausbildungsverordnung und Rahmenplan

Betrieblicher Rahmenplan

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Berufsschulen