Nr. 3989800
IHK Kassel-Marburg

Beitrag und Mitgliedschaft

Fest verankert
Junge Meschen im Meeting © nd3000 | stock.adobe.com

Die Mitgliedschaft in der IHK ist im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt. Entscheidend für die IHK-Zugehörigkeit ist die sogenannte objektive Gewerbesteuerpflicht.

Solides Fundament

Mit der gesetzlichen IHK-Mitgliedschaft ist nach § 3 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) auch die grundsätzliche Beitragspflicht verbunden.

Immer wieder interessant

In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick über die gängigsten Fragestellungen zum IHK-Beitrag, u.a. zur vorläufigen Veranlagung und zu Verjährungsfristen.