Fest verankert

Die gesetzliche Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der IHK ist im Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) geregelt. Demnach gehören zur IHK, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der IHK eine Betriebsstätte unterhalten (§ 2 Abs. 1 IHKG).
Entscheidend für die IHK-Zugehörigkeit ist die sogenannte objektive Gewerbesteuerpflicht. Unerheblich ist, ob man tatsächlich zu einer Zahlung der Gewerbesteuer herangezogen wird, sondern ob bei Überschreitung der Freibeträge Gewerbesteuer gezahlt werden müsste. Außerdem muss eine Betriebsstätte in Sinne von § 12 der Abgabenordnung im IHK-Bezirk der IHK Kassel-Marburg unterhalten werden. Der Bezirk der IHK Kassel-Marburg umfasst die Stadt und den Landkreis Kassel, den Altkreis Marburg und die Landkreise Hersfeld-Rotenburg, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner.
Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Zugehörigkeit zur IHK Kassel-Marburg gegeben. Es bedarf keiner Beitrittserklärung und auch ein Austritt oder eine Kündigung der gesetzlichen Mitgliedschaft ist nicht möglich.
Die gesetzliche Mitgliedschaft wurde mehrfach durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt und verstößt weder gegen das Grundgesetz, die Landesverfassung noch gegen EU-Recht.
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Warum gibt es die gesetzliche Mitgliedschaft?
Aufgrund dieser gesetzlichen Mitgliedschaft für alle Gewerbebetreibenden kann die IHK das Gesamtinteresse aller Gewerbebetreibenden im IHK-Bezirk vertreten. So vertritt die IHK keine Einzelinteressen, sondern spricht für die gesamte Wirtschaft. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft hingegen, wäre die Zusammensetzung der IHK zufällig und die Objektivität und Sachkunde der IHK gegenüber dem Staat wäre nicht mehr gewährleistet.

Was macht die IHK für Ihre Mitglieder?
Die Aufgaben der IHK sind die wirtschaftliche Interessenvertretung im IHK-Bezirk und gegenüber Land und Bund und die Erfüllung der vom Staat übertragenen Aufgaben, u.a. die Berufsausbildung, Unterrichtungen für erlaubnispflichtige Tätigkeiten wie zum Beispiel Gefahrguttransporte und die Führung verschiedener Register wie zum Beispiel das Versicherungsvermittlerregister. Würde es die gesetzliche Mitgliedschaft in der IHK nicht geben, müsste der Staat diese Aufgaben durch eigene Ämter und Behörden übernehmen.  Auch bietet die IHK Kassel-Marburg Ihren Mitgliedern Serviceleistungen an: Sie informiert beispielsweise über wirtschaftliche Fragen aller Art, gibt Zollauskünfte, berät über öffentliche Fördermittel und unterstützt bei Existenzgründungen. Weiterhin stellt sie bestimmte, dem Wirtschaftsverkehr dienende, Bescheinigungen aus.