Photovoltaikanlagenbetreiber

Die sichere Versorgung mit Energie ist Grundvoraussetzung dafür, dass deutsche Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen herstellen und anbieten können. Die Energiewende erfordert einen Umbau der Energie-Infrastruktur. Ziel ist dabei eine weitgehend "klimaneutrale" Energieerzeugung. Dadurch gewinnt die dezentrale Energieerzeugung von Strom und Wärme an Bedeutung. Bei günstigen Verbrauchsstrukturen können entsprechende Anlagen in Unternehmen je nach Auslegung zur Abdeckung von Grundlasten wie Spitzenlasten, aber auch zur Sicherung gegen Stromausfälle eingesetzt werden. In der Regel wird Strom jedoch ins öffentliche Netz eingespeist.

Photovoltaik

Schon heute leisten Erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung und immer mehr Eigentümer entscheiden sich z.B. für eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Sie werden damit zugleich Unternehmer: da Einnahmen der Photovoltaikanlage erzielt werden, wird steuerrechtlich gesehen ein Gewerbe betrieben. Das begründet auch die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer. Unabhängig von einer etwaigen Beitragszahlung können Sie viele kostenfreie Dienstleistungen Ihrer IHK nutzen. Zudem bietet die IHK regelmäßig Informationsveranstaltungen für Photovoltaikanlagen-Betreiber an um über Neuerungen und Handelsmöglichkeiten zu informieren.

Energiewendebarometer

Im "IHK-Energiewende-Barometer" ermittelt der DIHK seit 2012, welche Auswirkungen die Energiewende konkret auf die Geschäftstätigkeit der Betriebe hat. Die Untersuchung bündelt die Ergebnisse dreier Umfragen:
  • einer Online-Unternehmensbefragung, an der sich das unternehmerische Ehrenamt und weitere Mitgliedsunternehmen der IHK-Organisation beteiligt haben,
  • einer Online-Umfrage unter den Energieexperten in den Industrie- und Handelskammern sowie
  • einer Umfrage unter den sogenannten IHK-Federführern Energie, die die energiepolitische Arbeit der IHKs in den 16 Bundesländern koordinieren.
Die Ergebnisse werden jährlich aktualisiert und auch Landesspezifisch ausgewertet.

Marktstammdatenregister

Das von der Bundesnetzagentur administrierte Markstammdatenregister, in dem sich Händler, Erzeuger, Netzbetreiber und Lieferanten registrieren müssen, wurde am 31. Januar 2019 in Betrieb genommen. Die Meldepflicht betrifft viele Betriebe.

Das Marktstammdatenregister hat seine Rechtsgrundlage in § 111f Energiewirtschaftsgesetz. Es löst die Anlagenregisterverordnung ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich. Entsprechende Hinweise entnehmen sie bitte dem beigefügten Merkblatt unter "weitere Informationen".