FAQ für PV-Anlagen-Betreiber

Die Nutzung von Photovoltaik-Anlagen (PV) wird als wichtiger Baustein der Energiewende angesehen. Wir haben Ihnen auf dieser Seite umfassende Informationen zum Betrieb und zur Nutzung Ihrer PV-Anlage zusammengestellt. Bei Rückfragen oder wenn Sie weitere Informationen benötigen, dann kontaktieren Sie uns gerne.

Ab wann bin ich als PV-Anlagenbetreiber IHK-Mitglied?

Entscheidend für die Begründung der gesetzlichen IHK-Mitgliedschaft ist das Vorliegen einer Betriebsstätte im IHK-Bezirk sowie das Vorhandensein einer objektiven Gewerbe-Steuerpflicht. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, entsteht nach § 2 Abs. 1 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) die gesetzliche Mitgliedschaft bei der IHK. Diese Mitgliedschaft zieht nach §3 IHKG grundsätzlich eine Beitragszahlungspflicht nach sich. Entscheidend ist, ob ein Gewerbetreibender objektiv gewerbesteuerpflichtig ist. Dies ist bei den Photovoltaik-Anlagen unterschiedlich.
Photovoltaik-Anlagen unter 30 Kilowatt (peak)
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen auf, an oder in Gebäuden mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt sind mit Verkündung des Jahressteuergesetzes 2022 von der objektiven Gewerbesteuerpflicht befreit. Denn: § 3 Nr. 32 Gewerbesteuergesetz sieht ausdrücklich einen neuen Befreiungstatbestand für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen vor. Diese Änderung gilt für den Erhebungszeitraum 2022 und die Folgejahre.
Photovoltaik-Anlagen über 30 Kilowatt (peak)
Von der Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2022 nicht betroffen sind Photovoltaik-Anlagen-Betreiber, die eine installierte Leistung von mehr als 30 Kilowatt haben. Diese Anlagen unterfallen nicht dem Befreiungstatbestandes § 3 Nr. 32 Gewerbesteuergesetz. Sie waren und bleiben objektiv gewerbesteuerpflichtig und damit auch gesetzliches Mitglied bei der IHK.

Welche Daten sind von mir gespeichert und wann werden diese gelöscht?

Personenbezogene Daten müssen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer datenschutzkonform gemäß der Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gespeichert werden.

Wie kann ich die relevanten Daten meiner PV-Anlage übermitteln, um mich von der IHK-Mitgliedschaft befreien zu lassen?

Sie können uns online die notwendigen Informationen einfach zukommen lassen und wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die Befreiung der IHK-Mitgliedschaft erfüllt sind.
Klicken Sie hier, um zum Online-Formular zu gelangen zu gelangen.

Wie lässt sich meine PV-Anlage mit Elektromobilität kombinieren?

Elektromobilität ist dann besonders nachhaltig, wenn der dafür eingesetzte Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Bei eigener Fahrzeugflotte kann es demnach sinnvoll sein, den Strom direkt vor Ort aus eigenen PV-Anlagen zu produzieren und für die Ladung der E-Fahrzeuge zu nutzen.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es bei einer Neuanlage meist sinnvoll, möglichst große Mengen des eigens produzierten PV-Anlagenstroms selbst zu verbrauchen (siehe Eigenversorgung). Im gewerblichen Bereich ist der selbst erzeugte PV-Strom meist kostengünstiger als der Strom aus dem Netz.
Für weiterführende Informationen hat der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. unter Mitarbeit des DIHK einen Leitfaden zur Kombination von Photovoltaik und Elektromobilität erstellt.

Was ist der Unterschied zwischen der Eigenerzeugung, Eigenversorgung, Stromdirektlieferung und dem Mieterstrommodell?

Mit der EEG-Novelle im Jahr 2014 hat der Gesetzgeber eine Unterscheidung zwischen Eigenerzeugung und Eigenversorgung etabliert. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Anlagen der Eigenerzeugung von der EEG-Umlage befreit sind und solche der Eigenversorgung in die EEG-Umlagesystematik einbezogen werden.
Eigenerzeugungsanlagen sind Anlagen, die vor dem 01. August 2014 zur Selbstversorgung genutzt werden. Anlagen, welche nach dem 01. August 2014 installiert wurden, werden Eigenversorgungsanlagen.
Unter Eigenerzeugung, d.h. einer Bestandsanlage, ist zu verstehen:
  • wenn der Letztverbraucher die Anlage betreibt
  • soweit der Strom selbst verbraucht wird
  • der Strom nicht durch ein Netz der öffentlichen Versorgung durchgeleitet wird
Unter Eigenversorgung ist nach § 5 EEG 2014 folgendes definiert:
  • „der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz geleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt.“
Die Definition nach EEG 2014 bietet hier einigen Interpretationsspielraum. Demnach bietet es sich hier an, weitere Informationen zur Eigenversorgungsanlage einzuholen. Im Faktenpapier des DIHK finden Sie weiterführende Informationen.
Die Stromdirektlieferung weist drei wesentliche Charakteristika auf,
  • die Lieferung von Strom an einen Dritten
  • die unmittelbare räumliche Nähe zwischen Erzeugung und Verbrauch
  • keine Durchleitung durch ein Netz der öffentlichen Versorgung
Zusammenfassend: Direktlieferung ist die Belieferung eines Abnehmers mit Strom, der nicht mit den Anlagenbetreiber identisch ist, über eine Direktlieferung vor Ort.
Das Ziel des Mieterstrommodells ist nach EEG 2017 ist, den Ausbau der Photovoltaik in Städten anzustoßen und privaten und gewerblichen Mietern in Wohngebäuden (auch Eigentümern, z. B. von Mehrfamilienhäusern) eine größere Teilhabe an der Energiewende zu ermöglichen. PV-Anlagen müssen an Wohngebäuden installiert sein – allerdings liegt ein Wohngebäude nach Mieterstromgesetz vor, wenn:
  • 40 Prozent der Gebäudefläche dem Wohnen dient
  • Folglich: Auch gewerbliche Mieter in Gebäuden mit einer Mischnutzung (Handel, Kleingewerbe) können mit gefördertem Mieterstrom beliefert werden
Die Bundesnetzagentur hat zum Mieterstrommodell ein Hinweisblatt veröffentlicht. Dieses finden Sie hier.

Wo muss ich meine Photovoltaik-Anlage registrieren und wie kann ich dies tun?

Alle Akteure des Strom- und Gasmarktes sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen auf www.marktstammdatenregister.de zu registrieren.
Sie finden von der Bundesnetzagentur Video-Tutorials, um sich im Marktstammdatenregister zu registrieren.
  • Hier gelangen Sie zur Video-Anleitung zur Registrierung als Anlagenbetreiber
  • Hier finden Sie die Video-Anleitung zur Registrierung einer PV-Anlage


Quelle: DIHK