Der Weg in die Selbstständigkeit

Gründungsformen für Existenzgründer

Neben der Neugründung gibt es viele weitere Formen der Gründung, über die es sich lohnt nachzudenken, wie die Gründung im Nebenerwerb oder den Erwerb eines bestehenden Betriebes.

Übernahme eines Unternehmens

Wer sich selbstständig machen will, hat die Wahl zwischen einer Neugründung und der Übernahme eines Unternehmens. Die Vorteile der Neugründung liegen vor allem darin, dass der Jungunternehmer seinen Betrieb von Beginn an nach eigenen Vorstellungen aufbauen kann. Er kann flexibel auf sich ändernde Trends am Markt reagieren. Auch wird tendenziell weniger Kapital eingesetzt als bei einer Übernahme.
Die größte Herausforderung für ein neugegründetes Unternehmen besteht jedoch in seiner Etablierung auf dem Markt. Der Existenzgründer benötigt ausreichend Startkapital, um auch in den mageren Monaten nach dem Start in der Selbständigkeit zahlungsfähig zu bleiben. Nur wer in dieser Phase durchhält, kann sich dauerhaft durchsetzen. Besonders wichtig dabei ist der Businessplan, denn Kreditinstitute finanzieren nur überzeugende Gründungsmodelle.
Der Vorteil in der Übernahme eines Betriebes ergibt sich aus dem bereits bestehenden Marktzugang, den vorhandenen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sowie den Mitarbeitern als eingespieltes qualifiziertes Team. Der Nachfolger kann von den Erfahrungen des Seniors profitieren. Vorliegende Bilanzen geben Auskunft über die bisherige Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. In der Konsequenz gestaltet sich eine Finanzierung oftmals leichter, da die Bank das bestehende erfolgreiche Unternehmen kennt und es als Kunden behalten möchte.
Wer also ein bewährtes Geschäftsmodell übernehmen möchte, kann den Betrieb zukünftig mit innovativen Elementen und Themen wie Digitalisierung und Nachhaltigkeit verbinden und die nächste Unternehmergeneration starten.
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Unternehmensgründung im Nebenerwerb

Viele Gründer beginnen ihre Selbstständigkeit neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Regelmäßig übersteigt die Anzahl der Nebenerwerbsgründungen die der Gründungen im Vollerwerb. Die Vorteile liegen auf der Hand: Weniger Risiko, geringerer Kapitalaufwand, langsameres Herantasten an die Selbstständigkeit.
Von einer Gründung im Nebenerwerb spricht man, wenn neben der Haupttätigkeit, die den größeren zeitlichen Rahmen einnimmt, einer selbstständigen, jedoch nicht hauptberuflichen, Tätigkeit nachgegangen wird. Eine Existenzgründung im Nebenerwerb muss jedoch ebenfalls beim zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Freiberufler müssen ihre nebenberufliche Tätigkeit dem Finanzamt melden.
Eine Anzeige beim Arbeitgeber ist nur dann zwingend erforderlich, wenn Sie ein konkurrierendes Vorhaben planen, durch die selbstständige Tätigkeit Ihre Pflichten als Arbeitnehmer verletzt werden, der nebenberuflichen Tätigkeit während des Erholungsurlaubes oder während einer Krankschreibung nachgegangen wird. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel enthält. Beschäftigte im öffentlichen Dienst und Beamte benötigen eine Genehmigung des Dienstherren. Grundsätzlich ist es jedoch empfehlenswert, mit dem Arbeitgeber über die selbstständige nebenberufliche Tätigkeit zu sprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. So ist in jedem Falle sichergestellt, dass der Arbeitsplatz nicht gefährdet wird.
Sind Sie arbeitslos gemeldet, können Sie ebenfalls einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehen. Hier darf die wöchentliche Arbeitszeit jedoch nicht über 15 Stunden liegen. Übersteigt die Arbeitszeit diese 15 Stunden, gelten Sie als Selbstständig und erhalten kein Arbeitslosengeld mehr. Eine Nebentätigkeit muss jedoch der Agentur für Arbeit gemeldet werden.
Eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit hat in der Regel keinen Einfluss auf den Beitrag der Krankenversicherung. Übersteigt die Nebentätigkeit im Gewinn und Zeitaufwand jedoch die hauptberufliche Tätigkeit oder wird in der Selbstständigkeit mit Angestellten gearbeitet, führt dies üblicherweise dazu, dass sich der Selbstständige in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig versichern muss.
Die IHK Kassel-Marburg berät Sie bei Fragen rund um die Existenzgründung.

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Start-ups

Start-ups sind in aller Munde. Durch ihre innovativen Geschäftsmodelle erfassen Start-ups oft wichtige Trends am Markt, reagieren flexibel und schnell auf Marktänderungen oder gestalten neue Märkte. Die hohe Agilität lässt Start-up-Unternehmen sukzessive zu einer immer wichtigeren Säule der Sicherung der regionalen Wirtschaftskraft werden. 
Doch was bedeutet eigentlich der Begriff „Start-up“, wie können etablierte Unternehmen mit Startups kooperieren, welche Unterstützungs- und Vernetzungsmöglichkeiten existieren in der Region und in welcher Form unterstützt die IHK Kassel-Marburg junge Start-up-Unternehmen?
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