Einreisebestimmungen für ausländische Geschäftspartner

Sie wollen einen Geschäftspartner nach Deutschland einladen? Wenn er nicht aus einem EU -Mitgliedstaat kommt, benötigt er in der Regel für die Einreise ein Visum.

Deutsche Botschaften in verschiedenen Ländern wollen sicherstellen, dass bei Visaanträgen für Geschäftsbesuche in Deutschland die vom Antragsteller angegebene deutsche Firma tatsächlich existiert. Hierzu wird oftmals die Bescheinigung des Einladungsschreibens durch die zuständige IHK gefordert. Damit eine Bescheinigung durch die IHK möglich ist, möchten wir Sie bitten, die nachfolgenden Punkte genau zu beachten.

Das Einladungsschreiben muss auf offiziellem Briefbogen mit Firmenkopf erstellt werden und folgende Daten enthalten:
  1. Anschrift der betreffenden deutschen Botschaft im Ausland
  2. Betreff: Visa-Erteilung
  3. Name des Unternehmens im Partnerland, verbunden mit der Angabe, dass es sich um einen Geschäftspartner Ihrer Firma handelt
  4. Name des Geschäftspartners/Mitarbeiters dieser Firma, für den das Visum für eine Geschäftsreise nach Deutschland ausgestellt werden soll, die Passnummer und das Geburtsdatum
  5. Dauer des Besuches mit Datum der Ein- und Ausreise
  6. Angabe des Reisezwecks
  7. Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, wonach in Deutschland entstehende Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen von der einladenden Firma getragen werden (siehe Weblinks)
  8. Unterschrift des Firmeninhabers oder Geschäftsführers

Diese Informationen gelten nur für Geschäftsvisa. Für private Besuche sind allein die Ausländerämter zuständig, auch wenn es sich um den privaten Besuch eines Geschäftspartners handelt. In diesem Fall entfällt die Mitwirkung der IHK.