US-Zölle: Teilweise Rückerstattungen möglich
USA: IEEPA-Zölle gekippt
Supreme Court kippt IEEPA-Zölle: USA stellen auf Section 122 um
Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass der Präsident den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) nicht als Rechtsgrundlage für die Verhängung von Zöllen nutzen darf. Nach Auffassung des Gerichts fehlt eine ausreichende gesetzliche Grundlage für derart weitreichende handelspolitische Maßnahmen.
In der Folge werden die bislang auf IEEPA gestützten Zusatzzölle aufgehoben. Gleichzeitig greifen die USA nun verstärkt auf alternative Zölle nach Section 122 des Trade Act zurück.
Für Unternehmen mit USA-Geschäft kann dies eine relevante Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bedeuten – insbesondere mit Blick auf laufende Lieferungen, bestehende Verträge oder sogar bereits gezahlte Zölle.
In der Folge werden die bislang auf IEEPA gestützten Zusatzzölle aufgehoben. Gleichzeitig greifen die USA nun verstärkt auf alternative Zölle nach Section 122 des Trade Act zurück.
Für Unternehmen mit USA-Geschäft kann dies eine relevante Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bedeuten – insbesondere mit Blick auf laufende Lieferungen, bestehende Verträge oder sogar bereits gezahlte Zölle.
IEEPA-Zusatzzölle werden nicht weiter erhoben
Die auf IEEPA basierenden Zölle gegenüber verschiedenen Ländern werden nicht mehr angewendet. Für Waren, die seit dem 24. Februar 2026 zum freien Verkehr angemeldet oder aus dem Zolllager entnommen werden, fallen diese Zusatzzölle nicht mehr an.
Unverändert bestehen bleiben jedoch andere handelspolitische Maßnahmen der USA. Dazu zählen insbesondere:
Unverändert bestehen bleiben jedoch andere handelspolitische Maßnahmen der USA. Dazu zählen insbesondere:
- Zölle nach Section 122 des Trade Act
- Maßnahmen nach Section 232 (z. B. Stahl, Aluminium, Fahrzeuge)
- Maßnahmen nach Section 301
Auswirkungen auf bestehende Handelsbeziehungen
Bestehende bilaterale Vereinbarungen (etwa mit der Europäischen Union), sind ebenfalls betroffen, sofern sie auf IEEPA-Zöllen basierten. An deren Stelle tritt aktuell ein zusätzlicher Zollsatz von 10 Prozent auf Grundlage von Section 122.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Zollbelastung entfällt nicht zwingend vollständig, sondern wird teilweise durch neue Maßnahmen ersetzt (insbesondere, wenn eine andere Rechtsgrundlage obliegen kann). Entscheidend ist daher, künftig genau zu prüfen, auf welcher Basis ein Zoll erhoben wird. Das ist insbesondere für die Preisgestaltung, Vertragsklauseln oder auch für Angebotskalkulationen relevant.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Zollbelastung entfällt nicht zwingend vollständig, sondern wird teilweise durch neue Maßnahmen ersetzt (insbesondere, wenn eine andere Rechtsgrundlage obliegen kann). Entscheidend ist daher, künftig genau zu prüfen, auf welcher Basis ein Zoll erhoben wird. Das ist insbesondere für die Preisgestaltung, Vertragsklauseln oder auch für Angebotskalkulationen relevant.
Rückerstattung bereits gezahlter Zölle
Die Frage der Rückerstattung bereits gezahlter IEEPA-Zölle wird durch die US-Gerichtsbarkeit und die Zollverwaltung umgesetzt. Grundsätzlich gilt:
- Noch nicht endgültig abgefertigte Einfuhren werden ohne IEEPA-Zölle neu berechnet.
- Auch bereits abgeschlossene Fälle können unter bestimmten Voraussetzungen neu bewertet werden.
- Noch nicht endgültig abgefertigte Einfuhren werden ohne IEEPA-Zölle neu berechnet.
- Auch bereits abgeschlossene Fälle können unter bestimmten Voraussetzungen neu bewertet werden.
Neues Verfahren für Rückerstattungen: CAPE
Zur praktischen Abwicklung wurde ein neues Verfahren eingeführt: CAPE (Consolidated Administration and Processing of Entries; im Zollsystem ACE).
Das Verfahren umfasst vier Schritte:
Das Verfahren umfasst vier Schritte:
- Antragstellung durch Importeure oder deren Vertreter über ein Online-Portal
- Automatische Neuberechnung der Abgaben ohne IEEPA-Zölle
- Prüfung und (Re-)Abfertigung durch die Zollbehörde
- Elektronische Auszahlung der Erstattungsbeträge
Wichtig: Eine Rückerstattung erfolgt nicht automatisch. Unternehmen müssen aktiv einen Antrag stellen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
- Die aktuellen Entwicklungen machen eine kurzfristige Überprüfung der eigenen Zollprozesse sinnvoll. Insbesondere sollten Unternehmen:
- prüfen, ob bei US-Einfuhren IEEPA-Zölle erhoben wurden,
- mögliche Rückerstattungsansprüche identifizieren und fristgerecht geltend machen,
- die aktuelle Zollbelastung nach unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (Section 122, 232, 301) sauber unterscheiden,
- bestehende Lieferverträge und Preisvereinbarungen auf Anpassungsbedarf überprüfen.
Zudem empfiehlt es sich, frühzeitig mit Importeuren, Zollagenten oder US-Dienstleistern abzustimmen, um die technischen und administrativen Anforderungen des neuen Rückerstattungsverfahrens effizient umsetzen zu können.
