Fragenkatalog zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Fragenkatalog zur Berichtserstattung für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz veröffentlicht
Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, haben nun vorab die Möglichkeit zu prüfen, wie sie ab 2023 ihrer Berichtspflicht nachkommen können. Ein elektronisches Portal steht ab Januar für die Berichte zur Verfügung.
Betroffene Unternehmen müssen jährlich einen Bericht über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr erstellen und diesen spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA über mitteln. (BAFA)