CBAM-Erleichterungen in Kraft
Am 17. Oktober 2025 wurden grundlegende Erleichterungen beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) im Amtsblatt der EU bekannt gegeben und damit in Kraft gesetzt.
Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-Güter importieren, fallen ab dem 1. Januar 2026 aus dem Anwendungsbereich von CBAM.
Der Wegfall der Berichtspflicht und der geplanten Zertifikatskäufe ist eine große Erleichterung für viele Unternehmen.
Die IHKs haben frühzeitig Anpassungen der Gesetzgebung gefordert, um handelspolitische Verwerfungen und eine hohe Bürokratielast, vor allem für den Mittelstand, zu vermeiden.
Einen Überblick der Vereinfachungen finden Sie im Außenwirtschaftsportal Hessen: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Die deutsche Emissionshandelstelle (DEHSt) hat dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
