Auf einen Blick

Außenwirtschaft Aktuell - April 2024

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Einfuhr von Cannabis bleibt weiterhin verboten

Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes am 1. April 2024 haben sich die Regelungen für den Umgang mit Cannabis nur teilweise geändert. So ist seit dem 1. April 2024 Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum außerhalb ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Demgegenüber bleibt die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis verboten und ist strafbewehrt. Somit ist insbesondere auch die Einfuhr von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum aus dem Ausland weiterhin verboten und strafbar. Der Zoll warnt daher Konsumentinnen und Konsumenten zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen ausdrücklich davor, im Ausland erworbenes Cannabis nach Deutschland einzuführen. (Zoll)

No-Russia-Klausel - Formulierungsvorschlag der EU-Kommission

Das 12. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland vom 18. Dezember 2023 sieht vor, dass Unternehmen ab dem 20. März 2024 in ihren Verträgen über den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien in Drittländer eine sogenannte No-Russia-Klausel aufnehmen müssen. Damit wird die Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland vertraglich untersagt. 
Verkäufe beziehungsweise Lieferungen an bestimmte Partnerländer sind von der Vorschrift ausgenommen. Diese sind in Anhang III der Verordnung (EU) 833/2014 aufgeführt. Aktuell handelt es sich dabei um die USA, Japan, das Vereinigte Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz. Zudem gibt es eine Regelung für bestehende Verträge: Wurden Verträge vor dem 19. Dezember 2023 abgeschlossen, können diese bis zum 20. Dezember 2024 erfüllt werden. Am 22. Februar 2024 hat die EU-Kommission einen entsprechenden Formulierungsvorschlag für eine solche Vertragsklausel veröffentlicht. Sie findet sich unter Ziffer 6 der Erläuterungen zur No-Russia-Klausel. (Germany Trade & Invest)

“No-Russia-Clause und mögliche Gegenmaßnahmen Chinas: Implementierung und Herausforderungen für Unternehmen” – Webinar

Die DIHK lädt am 8. Mai 2024 zu einem informativen Webinar ein, das sich mit den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen befasst. Im Rahmen dieses einstündigen Webinars ist eine eingehende Analyse und Diskussion über die Implementierung und den Umgang von Unternehmen mit der No-Russia-Clause sowie mögliche Gegenmaßnahmen Chinas geplant. Dabei werden zwei ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet als Referenten zu Gast sein: Frau Tanja Galander und Herr Dr. Hartmut Henninger. Beide sind renommierte Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen mit umfangreicher Erfahrung und Fachkenntnissen auf dem Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechts. Anmeldung (DIHK)

“EU-Russlandsanktionen und russische Umgehungsversuche” – Webinar 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) lädt in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (OA) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu einer Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 zum Thema EU-Russlandsanktionen und russische Umgehungsversuche ein. Angesichts der aktuellen geopolitischen Entwicklungen und der damit verbundenen Sanktionen steht der Austausch über die rechtlichen Anforderungen und Compliance-Maßnahmen im Außenhandel im Vordergrund. Ziel der Veranstaltung ist es, die Sanktionsexperten in Unternehmen und Verbänden über die aktuellen Entwicklungen und Anforderungen beim Umgang mit Warenlieferungen in Drittstaaten im Kontext der EU-Sanktionen gegen Russland zu informieren. Die Veranstaltung wird sich auf die Vorstellung der kürzlich vom BMWK veröffentlichten Hinweispapiere zur Verhinderung von Sanktionsumgehungen und der ungewollten Weitergabe kriegswichtiger Güter konzentrieren und sich zudem mit praktischen Erfahrungen in der Anwendung der No-Russia-Klausel beschäftigen. Anmeldung (DIHK)

EU-Schweiz – Neustart für die Verhandlungen

Der Rat der Europäischen Union hat sein Verhandlungsmandat verabschiedet und die Europäische Kommission ermächtigt, im Namen der EU darüber Gespräche zu führen. Jetzt steht einer Neuauflage der Verhandlungen mit der Schweiz nichts mehr im Wege. Verhandelt werden soll ein umfassendes Maßnahmenpaket. Das Maßnahmenpaket soll unter anderem folgende Punkte umfassen: 
  • Institutionelle Bestimmungen für bestehende und künftige Abkommen, die den Binnenmarkt betreffen, beispielsweise eine dynamische Angleichung an EU-Gesetzgebung, einheitliche Auslegung und Anwendung sowie Streitbeilegung. Der institutionelle Rahmen sollte unter anderem für die Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung gelten. 
  • Bestimmungen über staatliche Beihilfen
  • Vereinbarungen über die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, unter anderem Horizon Europe
  • Wiederaufnahme der Verhandlungen bezüglich Elektrizität und Lebensmittelsicherheit. 
Zum Hintergrund: Die EU und die Schweiz hatten sich im November 2018 auf ein neues Rahmenabkommen verständigt. Das Abkommen sollte die bestehenden bilateralen Abkommen ersetzen. Im Mai 2021 brach die Schweiz die weiteren Verhandlungen jedoch ab. Anfang März 2024 hat die Schweiz ebenfalls ein neues Verhandlungsmandat für die Gespräche verabschiedet. (Germany Trade & Invest)

EU-Ukraine - Handelsliberalisierung überarbeitet

In den Trilogverhandlungen haben sich der Rat, das Europaparlament und die EU-Kommission am 8. April 2024 darauf geeinigt, die Einfuhrzölle und Quoten für ukrainische Agrarexporte in die EU für ein weiteres Jahr, bis zum 5. Juni 2025, auszusetzen. Sollte es aufgrund ukrainischer Einfuhren, z. B. von Weizen, zu erheblichen Störungen des EU-Marktes oder der Märkte eines oder mehrerer EU-Länder kommen, gewährleistet die Verordnung, dass die EU-Kommission rasch mit Gegenmaßnahmen reagieren kann. Im Rahmen der verstärkten Schutzmaßnahmen zum Schutz der EU-Landwirte kann eine Notbremse für besonders empfindliche Agrarerzeugnisse, nämlich Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Grütze, Mais und Honig, gezogen werden. Die Zölle können somit wieder eingeführt werden, wenn die Einfuhren dieser Produkte den Durchschnitt der in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 sowie in den Jahren 2022 und 2023 verzeichneten Einfuhrmengen übersteigen. Darüber hinaus verpflichtet sich die Kommission, ihre Überwachung der Einfuhren von Getreide, insbesondere Weizen, zu verstärken. (DIHK)

EU-Vietnam – Änderungen Anhang II des Protokolls Nr. 1 zum Freihandelsabkommen

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 12. März 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/838 den Beschluss Nr. 2/2024 des Handelsausschusses vom 16. Januar 2024 zur Änderung von Anhang II des Protokolls Nr. 1 über die Bestimmung des Begriffs Erzeugnisse mit Ursprung in oder Ursprungserzeugnisse und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen. Am 1. Januar 2017 und am 1. Januar 2022 wurden Änderungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) vorgenommen. Die Parteien des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam haben vereinbart, Anhang II des Protokolls Nr. 1 zu ändern, der eine Liste der erforderlichen Be- und Verarbeitungen enthält, um den Änderungen des HS Rechnung zu tragen. Der Beschluss ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. (Zoll)

EU-Zentralamerika - Rat gibt grünes Licht für Assoziierungsabkommen

Der Rat hat am 12. April 2024 dem Abschluss des EU-Zentralamerika-Assoziierungsabkommens zugestimmt. Das Abkommen zielt darauf ab, die Beziehungen beider Seiten in den Bereichen politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel zu stärken. Der Handelsteil des Abkommens wird bereits seit dem 1. August 2013 mit Honduras, Nicaragua und Panama, seit dem 1. Oktober 2013 mit Costa Rica und El Salvador und seit dem 1. Dezember 2013 mit Guatemala vorläufig angewendet, nachdem das EU-Parlament dem Abkommen am 11. Dezember 2012 zugestimmt hatte. (DIHK)

Belgien – B2B-Rechnungen bald nur noch elektronisch

Am 20. Februar 2024 wurde im belgischen Staatsblatt das Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzbuchs und der belgischen Abgabenordnung einer verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung veröffentlich. Demnach sind Rechnungen, deren Aussteller und Empfänger Unternehmer sind, ab dem 1. Januar 2026 elektronisch auszustellen. 
Für Rechnungen von Unternehmen an Verbraucher (B2C) sowie an die öffentliche Hand (B2G9 soll es keine Pflicht zur elektronischen Abrechnung geben. Eine Pflicht zur elektronischen Rechnung soll nur dann bestehen, wenn die Rechnung stellende Partei in Belgien ansässig und umsatzsteuerpflichtig ist (und keine pauschale Besteuerung nach Artikel 56 des belgischen Umsatzsteuergesetzbuches gilt) und die Rechnungsempfängerin zur Umsatzsteuer registriert ist sowie die Leistungen (Lieferung von Waren oder Dienstleistungen) in Belgien steuerbar sind. 
Die Pflicht gilt nicht für Transaktionen, die gemäß Artikel 44 des belgischen Umsatzsteuergesetzbuchs von der Umsatzsteuer befreit sind. 
Ein mögliches Hindernis kann es noch geben: Am 6. Oktober 2023 hat Belgien beim Europäischen Rat die Erlaubnis beantragt, von den Regelungen der Richtlinie 2006/112 /EG (Umsatzsteuerrichtlinie) abweichen zu dürfen. Dies ist zur Implementierung der o. g. Maßnahme erforderlich. Eine solche Erlaubnis wurde zwar anderen Staaten erteilt, ist aber nicht garantiert. (Germany Trade & Invest)

Frankreich – Entsendung nach Frankreich, Webinar

Bevor Sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen Sie prüfen, welche Melde- und Registrierungspflichten dort gelten, auch innerhalb der EU. Unternehmen sollten sich frühzeitigmit diesen Anforderungen auseinandersetzen, um Sanktionen zu vermeiden. In Webinar am 15. Mai 2024 erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Anforderungen, die bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreichbeachtet werden müssen. Die Reihe „Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ ist eine gemeinsame Initiative der hessischen IHKs in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network. Anmeldung und weitere Informationen

Georgien - Deutsch-Georgisches Wirtschaftsforum

Am 25. April 2024 veranstalten das Generalkonsulat von Georgien und EU-Georgia Business Council mit Unterstützung des Ost-Ausschusses der deutschen Wirtschaft und der IHK Frankfurt am Main das Deutsch-Georgische Wirtschaftsforum in der Villa Bonn in Frankfurt. Beleuchtet werden Geschäftsmöglichkeiten in dem dynamisch wachsenden Land im Südkaukasus, welches im vergangenem Dezember EU-Beitrittskandidatenstatus erlangt hat. Interessierte können sich gern bei Frau Lika Tukhashvili, Generalkonsulat Georgien, E-Mail: frankfurt.konsulat@mfa.gov.ge anmelden.

Slowakei – Brückenfunktion bei Wasserstofftransporten

Die Slowakei nutzt ihre Lage als Gastransitland, um sich beim Thema Wasserstoff als wichtiger Player zu etablieren. Mit dem Gasnetzbetreiber Eustream bekam am 15. Februar 2024 bereits zum zweiten Mal ein slowakisches Unternehmen eine Förderzusage für Wasserstoffvorhaben von gesamteuropäischem Interesse (IPCEI, Important Project of Common European Interest). Die Europäische Kommission genehmigte Beihilfen für 33 Infrastruktuprojekte des Programms „Hy2Infra“ in mehreren EU-Staaten, darunter 24 aus Deutschland und eins aus der Slowakei. Gefördert werden Projekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Erzeugung grünen Wasserstoffs über Transport- und Speicherinfrastruktur bis zur Nutzung in der Industrie. Eustream ist der Betreiber des Erdgasfernleitungsnetzes in der Slowakei (sogenannte Transgas-Pipeline, die weiter nach Tschechien, Deutschland und Österreich führt). Bis zu Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine machte das Unternehmen gute Geschäfte mit dem Transit von sibirischem Erdgas nach Westeuropa. Seit Februar 2022 wird deutlich weniger Gas aus Russland durch das Pipelinenetz der Slowakei transportiert. Mittelfristig könnte die Wasserstoffwirtschaft diese Verluste ausgleichen. Weitere Informationen (Germany Trade & Invest)

Türkei – Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für 2024

Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen. Neue Erschwernisse kommen hinzu. Die Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse für das Jahr 2024 wurden im türkischen Amtsblatt Nr. 32416 vom 31. Dezember 2023 veröffentlicht. Die türkischen Behörden fordern in diesem Jahr bereits vor der Einfuhr noch mehr technische Unterlagen als bisher an. Zudem müssen einige dieser Unterlagen auch noch vom Handelsattaché des türkischen Konsulats im Versendungsland beglaubigt werden. Dies gilt für die Produktkonformitätsverordnungen Nrn. 2, 8, 9, 10, 11, 15 und 16. In Verordnung Nr. 13 sind Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen obige Einfuhrvorschriften geregelt. (Germany Trade & Invest)

Ukraine – „Made in Ukraine“ soll Produktion ankurbeln

Das Programm „Zrobleno v Ukraini“ (Made in Ukraine) wird das zentrale Element der von Präsident Wolodomir Zelenski initiierten neuen Förderpolitik bilden. Ziel ist es zum einen, die Nachfrage nach Produkten ukrainischer Herkunft anzukurbeln, um so lokalen Herstellern zu höheren Umsätzen zu verhelfen. Zum anderen sollen bestehende staatliche Förderprogramme stärker auf den Bedarf heimischer Unternehmen angepasst werden. An der Konkretisierung des Programms, der Förderplattform und der Marke „Made in Ukraine" arbeitet derzeit noch das Wirtschaftsministerium. Ihre genaue Ausgestaltung wird erst in einigen Monaten bekannt gegeben. Die Regierung hat jedoch bereits Informationen über einige geplante Maßnahmen und wichtige Instrumente des Programms kommuniziert. (Germany Trade & Invest)

USA – Gute Geschäfte für deutsche Unternehmen

Deutsche Unternehmen in den USA erwarten mit großer Mehrheit steigende Umsätze und wollen ihr Engagement vor Ort ausbauen. Das sind die Hauptergebnisse einer Umfrage der Deutsch-Amerikanischen Handelskammern in den USA. Mehr als 200 Unternehmen, meist aus dem verarbeitenden Gewerbe, hatten sich im Januar 2024 daran beteiligt. Laut der Umfrage gehen 91 Prozent von wachsenden Umsätzen in 2024 aus. Daher wollen rund 97 Prozent bis 2026 ihre Investitionen vor Ort ausweiten. Diese Angaben decken sich, wenn auch nicht ganz in dem Ausmaß, mit Einzelgesprächen, die Germany Trade & Invest mit Firmenvertretern in den USA führte. Der Fokus der geplanten Investitionen liegt laut der Studie in der Ausbildung sowie dem Bau neuer Fertigungskapazitäten. Forschung und Entwicklung spielen hingegen eine Nebenrolle. 
Auch die amtlichen Statistiken spiegeln ein starkes deutsches Engagement in den USA wider. Nach Angaben des U.S. Bureau of Economic Analysis war Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022 der drittgrößte Investor nach Japan und Kanada. Mehr als die Hälfte der deutschen Direktinvestitionen flossen in die verarbeitende Industrie.  Als Hauptgründe für die Präsenz und den Ausbau der Kapazitäten vor Ort nannten rund 90 Prozent der befragten Unternehmensvertreter die Größe des Marktes. Sie wollen mit ihrer Produktion näher am Kunden sein, um ihre Produkte besser und schneller an die lokale Nachfrage anpassen zu können. Staatliche Subventionen spielten kaum eine Rolle. Weitere Informationen (Germany Trade & Invest)