IHK Kassel-Marburg

Industriemeister/-in Fachrichtung Lebensmittel (Geprüfte/r)

Industriemeister/-innen der Fachrichtung Lebensmittel planen, steuern und überwachen Arbeitsprozesse in der Produktion verkaufsfertiger Nahrungs- und Genussmittel und stellen die Qualität der Produkte sicher. Sie sind Führungskräfte in der Lebensmittelverarbeitenden Industrie. Hier planen und koordinieren sie Produktionsprozesse unter betriebswirtschaftlichen Aspekten.

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Verordnung:
Zulassungsvoraussetzungen:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist,
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteile „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über den Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und über die in Absatz 1 Nummer 2 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters - Fachrichtung Lebensmittel“ aufweisen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Termine und Informationen rund um die Prüfung sowie weitere Informationen zum Prüfungsablauf.
Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie von der IHK Kassel-Marburg zugeschickt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss mit der zuständigen Mitarbeiterin der IHK Kassel-Marburg in Verbindung, damit Ihnen die Unterlagen zugeschickt werden und Sie sich bis zum Anmeldeschluss anmelden können.
Die Prüfung zum/zur Gepr. Industiemeister/-in Fachrichtung Lebensmittel wird unregelmäßig durchgeführt. Bitte nehmen Sie ca. sechs Monate vor der geplanten Prüfung Kontakt mit uns auf. Wir teilen Ihnen dann mit, ob die Prüfung zu dem gewünschten Termin von uns angeboten wird. Des Weiteren erhalten Sie dann die benötigten Anmeldeunterlagen von uns.
Prüfungsgebühr: