Ausbildungsberufe von A-Z

Biologielaborant/-in (ab 01.08.2020)

Biologielaborant/-innen arbeiten teamorientiert in enger Kooperation mit Naturwissenschaftlern in den Forschungs- und Entwicklungslaboratorien der chemischen und pharmazeutischen Industrie, an Hochschulen, sowie in Instituten und sonstigen Forschungseinrichtungen.
Sie führen insbesondere Versuche in den Bereichen der Grundlagenforschung, der Arzneimittelforschung und -entwicklung, aber auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel der Diagnostik oder des Pflanzenschutzes durch. Dabei planen sie die in Laboratorien vorkommenden Arbeitsabläufe, protokollieren die Arbeiten und werten die Arbeitsergebnisse aus.
Bei ihren Arbeiten müssen sie mit hoher Verantwortung insbesondere die Vorschriften und Regelungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung berücksichtigen.
Biologielaboranten/-innen verfügen einerseits über ein breit angelegtes naturwissenschaftliches und biologisches Grundwissen und haben im letzten Drittel ihrer Ausbildung – abhängig von den betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten – Spezialkenntnisse und -fertigkeiten erworben. Sie können deshalb in vielen unterschiedlichen Fachbereichen team- und projektorientiert arbeiten.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre.
Hinweis der IHK: Zum 01.08.2020 tritt die Änderungsverordnung des Ausbildungsberufes zum Biologielaborant/-in in Kraft. 
Die Digitalisierung hält inzwischen auch in den Laboren Einzug. Entsprechend ist die Verordnung aktualisiert worden. Außerdem sind die Wahlqualifikationen (WQ) neu geordnet worden. Für alle Berufe gibt es nun jeweils nur noch eine Auswahlliste. Für Biologielaboranten gibt es statt 21 künftig 16 WQs von je 13 Wochen Dauer, von denen sechs auszuwählen sind.
Die Verordnung und die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung finden Sie wie gewohnt im Bildungsportal.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.
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