Ausbildungsberufe von A-Z

Binnenschifffahrtskapitän/-in (ab 01.08.2022)

Binnenschifffahrtskapitäne und Binnenschifffahrtskapitäninnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig.
Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses zum Schiffsführer und zur Schiffsführerin gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Kurzinformationen zu diesem Beruf bei BERUFEnet.de
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.
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