Ausbildungsberufe von A-Z
Bergbautechnologen/-technologinnen der Fachrichtung Tiefbautechnik führen bergtechnische Arbeiten im Unter- und Übertagebetrieb des Bergbaus aus. Sie fahren Grubenbaue auf, sichern, unterhalten und verwahren diese. Sie finden Beschäftigung
Bergbautechnologen und -technologinnen der Fachrichtung Tiefbohrtechnik führen technische Arbeiten im Bergbau aus. Sie stellen Bohrlöcher her und sichern diese ab, erschließen Rohstoffquellen und überwachen den Förderprozess. Weiterhin warten und pflegen sie Bohranlagen sowie Fördereinrichtungen und halten diese instand. Sie finden Beschäftigung
Bergbautechnologe/-technologin
Sie bedienen Maschinen, Systeme und Anlagen der Bergbautechnik und warten sie. Darüber hinaus führen sie logistische Prozesse der Transport- und Fördertechnik durch.
Bergbautechnologe/-technologin ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung ist in folgenden Fachrichtungen möglich:
- Fachrichtung Tiefbautechnik
- Fachrichtung Tiefbohrtechnik
Bergbautechnologen/-technologinnen der Fachrichtung Tiefbautechnik führen bergtechnische Arbeiten im Unter- und Übertagebetrieb des Bergbaus aus. Sie fahren Grubenbaue auf, sichern, unterhalten und verwahren diese. Sie finden Beschäftigung
- im Steinkohlenbergbau
- in Betrieben der Rohstoffgewinnung
Bergbautechnologen und -technologinnen der Fachrichtung Tiefbohrtechnik führen technische Arbeiten im Bergbau aus. Sie stellen Bohrlöcher her und sichern diese ab, erschließen Rohstoffquellen und überwachen den Förderprozess. Weiterhin warten und pflegen sie Bohranlagen sowie Fördereinrichtungen und halten diese instand. Sie finden Beschäftigung
- in Betrieben der Tiefbohrtechnik
- in Tiefbaubetrieben im Bereich Brunnenbau
- in Unternehmen der Energie- oder Rohstoffgewinnung
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Kurzinformationen zu diesem Beruf in der Fachrichtung Tiefbautechnik bei BERUFEnet.de
Kurzinformationen zu diesem Beruf in der Fachrichtung Tiefbohrtechnik bei BERUFEnet.de
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.