Trägergestützte Umschulung (Gruppenumschulungen)
Dazu haben die Industrie- und Handelskammern eine Richtlinie verabschiedet, in der die Mindestanforderungen an Träger und an einzelne Bildungsmaßnahmen festgeschrieben wurden.
Damit festgestellt werden kann, ob die Eignungsvoraussetzungen gemäß den Vorschriften des BBiG erfüllt sind, ist der Industrie- und Handelskammer bei trägergestützten Umschulungen das Umschulungskonzept spätestens 6 Wochen vor Maßnahmenbeginn anzuzeigen (§ 62 Abs. 2 BBiG).
Auf Grundlage der Richtlinien der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg für trägergestützte Umschulungen prüft die IHK Kassel-Marburg das eingereichte Konzept und stimmt der Durchführung der Umschulungsmaßnahme zu oder berät hinsichtlich eventueller Anpassungen.
Erstantrag
Zur erstmaligen Anzeige einer Umschulungsmaßnahme nach § 62 BBiG in einem IHK‐Ausbildungsberuf nutzen Sie bitte den Erstantrag. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 405 KB)
Der Erstantrag ist mit den folgenden Unterlagen einzureichen.
- Zertifikat der AZAV-Trägerzulassung
- Umschulungskonzept auf der Basis des Ausbildungsrahmenplanes mit folgenden Angaben:
- pädagogisches Konzept
- technische Ausstattung
- Sachlich /zeitliche Gliederung der Umschulung (z.B. Kursplan)
- Übersicht der zu vermittelnden Inhalte im Praktikum
- Bestätigung für die Bereitstellung von Praktikumsplätzen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 197 KB) im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme.
(Der konkrete Praktikumsvertrag ist der IHK Kassel-Marburg spätestens vier Wochen vor Beginn der Praxisphase nachzureichen.)
- Ausbilderdatenblatt (PDF-Datei · 170 KB) für vorgesehene Ausbilder/-innen inklusive der Nachweise fachlicher und pädagogischer Eignung (Nur insofern noch nicht bei der IHK Kassel-Marburg registriert!)
Folgeantrag
Für bereits zertifizierte Maßnahmen, die wegen Ablauf des Zulassungszeitraumes (Maßnahmenzertifikat) erneut beantragt werden müssen, nutzen Sie bitte den Folgeantrag. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 151 KB)