Gründungsinformationen

Existenzgründung im Handel

Einzelhandel/Großhandel

Die Gründung eines Einzelhandelsunternehmens oder eines Großhandelsunternehmens ist in der Regel genehmigungsfrei und bedarf lediglich der Gewerbeanmeldung. Ausnahmen dieser Regel finden Sie unter der Rubrik „Genehmigungspflichtiger Handel“.

Allerdings gilt es für den/die Gründer/in, wichtige Fragen hinsichtlich des Standorts, der Erreichbarkeit oder der Wettbewerbssituation im Vorhinein zu klären, da diese später nur schwer veränderbar sind. Ebenso müssen Entscheidungen hinsichtlich des Vertriebs und des Einkaufs geklärt werden, ob beispielsweise Handelswaren neben dem stationären Geschäft vielleicht auch online verkauft werden sollen.

Um den Unternehmenserfolg von Anfang an sicherzustellen, haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt. Weitere Gründungsinformationen finden Sie auf unserer Homepage.

Genehmigungspflichtiger Handel

Für bestimmte Warenbereiche des Handels bedarf es einer vorherigen Genehmigung. Davon betroffen sind u. a. der Waffenhandel, der Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln, der Handel mit Tieren oder der Handel mit Pflanzenschutzmitteln. Daneben gibt es weitere Warenbereiche, die einer vorherigen Erlaubnis bedürfen.
Auf folgenden Seiten haben wir Ihnen dazu einige Informationen zusammengestellt. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Gründungsberater/innen in den Servicezentren der IHK Kassel-Marburg wenden.