Arbeitsrecht

Mindestlohngesetz (MiLoG)


Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) und hat einen deutschlandweit geltenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt.
Damit besteht eine gesetzliche Verpflichtung aller Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit – für jede geleistete Arbeitsstunde mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € brutto pro Stunde gestiegen (von 12,82 € in 2025). Das ergibt sich aus der 5. Mindestlohnanpassungsverordnung, die dem entsprechenden Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 folgt. In einem weiteren Schritt wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto pro Stunde erhöht.
Im Merkblatt "Gesetzlicher Mindestlohn" der IHK Darmstadt erfahren Sie, für wen der Mindestlohn konkret gilt und was Arbeitgeber beachten müssen.