IHK Karlsruhe zur zweiten Rheinbrücke
Jetzt Baurecht schaffen und Querspange beschleunigen
Karlsruhe, 28.9.2026. Die IHK Karlsruhe begrüßt die Zustimmung des Bundes zu den überarbeiteten Planungsunterlagen für die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe. Damit können Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die ergänzenden Baurechtsverfahren einleiten. Aus Sicht der regionalen Wirtschaft müssen diese Verfahren nun zügig vorangebracht und zugleich die Planungen für die Querspange zur B 36 vorangetrieben werden. Das Bundesverkehrsministerium beziffert die Gesamtkosten des durch den Bund finanzierten Projekts aktuell auf rund 475 Millionen Euro. Davon entfallen 149 Millionen Euro auf den Bau der Rheinbrücke selbst.
„Die zweite Rheinbrücke ist weit mehr als eine Straßenverbindung. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Funktionsfähigkeit einer ganzen Wirtschaftsregion“, sagt IHK-Präsident Frank Roth. „Die bestehende Rheinquerung ist ein Nadelöhr, für das es im näheren Umfeld keine Alternative gibt. Wenn eine solche Verbindung ausfällt, sind Beschäftigte, Unternehmen und deren Lieferketten auf beiden Seiten des Rheins unmittelbar betroffen. Deshalb müssen die Planungen nun zügig vorangebracht werden.“
Die Bedeutung der Verbindung zeigt sich bereits an der heutigen Verkehrsbelastung. Die bestehende Rheinbrücke wurde 1966 eröffnet und für eine Prognosebelastung von rund 32.000 Fahrzeugen täglich konzipiert. Heute passieren nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe rund 80.000 Fahrzeuge pro Tag die Rheinquerung. Zugleich liegt die nächste Straßenquerung des Rheins rund 22 Kilometer nördlich bei Germersheim beziehungsweise rund 27 Kilometer südlich bei Iffezheim.
Hinzu kommen intensive Wirtschaftsverkehre und Arbeitsmarktverflechtungen über den Rhein. Im Jahr 2025 pendelten nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit rund 22.800 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Pfalz in die Region Mittlerer Oberrhein. In der Gegenrichtung waren es rund 9.200 Beschäftigte. Beide Zahlen haben seit 2006 deutlich zugenommen.
„Ein leistungsfähiges Verkehrsnetz braucht Alternativen. Redundanz ist bei kritischer Infrastruktur kein Luxus“, so Roth. „Dass eine einzelne Störung weit über ihren eigentlichen Ort hinauswirkt, erleben Unternehmen und Beschäftigte regelmäßig.“
Welche Folgen der längerfristige Ausfall einer wichtigen Rheinquerung haben kann, zeigt aktuell auch Bonn: Die Rheinbrücke Bonn-Nord wurde am 3. Juni 2026 wegen struktureller Schäden vollständig gesperrt. Vor der Sperrung nutzten rund 90.000 bis 100.000 Fahrzeuge täglich die Verbindung. Die Wiederfreigabe wird nach aktuellem Stand erst Ende 2028 nach Errichtung eines Ersatzneubaus möglich sein. Bereits 2015 führte die zwischenzeitliche Sperrung der Schiersteiner Brücke zwischen Mainz und Wiesbaden zu erheblichen Belastungen für Pendler und Unternehmen in der gesamten Rhein-Main-Region.
Für die Wirtschaft gehört zur zweiten Rheinbrücke zwingend auch die Querspange zur B 36. Sie soll die neue Rheinquerung mit der B 36 verbinden und damit insbesondere die bereits stark belastete westliche B 10 beziehungsweise Südtangente entlasten. Auch das Regierungspräsidium sieht die Südtangente bereits heute an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Die Querspange befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung; die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren könnten nach aktuellem Stand frühestens Anfang 2027 eingereicht werden. Die Anbindung an die B 36 gehört zudem seit langem zu den regionalen Forderungen der IHK.
„Die zweite Rheinbrücke und die Querspange müssen als zusammenhängendes Infrastrukturprojekt betrachtet werden“, betont auch IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Arne Rudolph. „Nur durch die Umsetzung beider Maßnahmen entsteht ein robustes Netz, das die Südtangente entlastet, Verkehrsströme besser verteilt und der Wirtschaft auf beiden Seiten des Rheins verlässliche Verbindungen bietet. Jetzt kommt es darauf an, aus Planungsfortschritten möglichst schnell Baurecht und anschließend gebaute Infrastruktur zu machen.“ Präsident Roth ergänzt: „Der Rhein ist eine Lebensader unserer Region. Er sollte die Teilräume der Technologieregion Karlsruhe nicht trennen, sondern verbinden. Dafür braucht es die zweite Rheinbrücke!“
Die Planungen für eine zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth reichen bis in die 1990er-Jahre zurück; das Planfeststellungsverfahren wurde 2011 eingeleitet. Nach den Planfeststellungsbeschlüssen 2017 und anschließenden Gerichtsverfahren hat der Bund am 15. September 2026 die aktualisierte Planung genehmigt. Nun werden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die ergänzenden Baurechtsverfahren vorbereitet.