Wirtschaftsfachwirt/in

Wirtschaftsfachwirte sind befähigt, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind den Meistern gleichgestellt.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Verordnung)

  1. Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis
  2. Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1. die abgelegte Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
    2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
  3. Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
  4. Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

  1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
    • Volks- und Betriebswirtschaft
    • Rechnungswesen
    • Recht und Steuern
    • Unternehmensführung
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
1. Betriebliches Management
2. Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
3. Logistik
4. Marketing und Vertrieb
5. Führung und Zusammenarbeit

und wird in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen und mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation geprüft. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Korrekturzeiten

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie unter "weitere Informationen" in der rechten Spalte.