Technischer Fachwirt/in

Gepr. Technischer Fachwirt/ Gepr. technische Fachwirtin ist eine höhere Berufsbildung auf Meisterebene, die eine Brücke zwischen technischer und kaufmännischer Kompetenz bilden soll. Technische Fachwirte sind hauptsächlich im höheren planenden und organisierenden Bereich, teilweise auch im technischen Ein- und Verkauf beschäftigt.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Verordnung)

  1. Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer

    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
    3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
  2. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
    2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
    3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
  3. Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Technische Qualifikationen

  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Schriftliche Situationsaufgabe
  • Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Korrekturzeiten

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.