Requisiteur/in

Der Requisiteur/die Requisiteurin arbeitet sowohl im Film als auch im Theater. Er ist verantwortlich für die Beschaffung von Requisiten (alle beweglichen Ausstattungsgegenstände), also Kleingegenstände, Möbel, Einrichtungsgegenstände aller Art.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Rechtsvorschrift)

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Aus-bildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    3.eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
  2. Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die Berufspraxis gemäß Satz 1 muss der Fortbildung zum Requisiteur dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen Aufgaben gemäß § 1 Abs. 2 haben.

Gliederung

Fachtheoretischer Teil

  • Produktion
  • Kultur-, Kunst- und Sozialgeschichte
  • Material- und Werkstattkunde
  • Spezialeffekte und Waffen
  • Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz

Fachpraktischer Teil

  • Projektarbeit
  • Präsentation der Projektarbeit
  • Fachgespräch
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Korrekturzeiten

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.