Industriemeister/in Papier- und Kunststoffverarbeitung
Industriemeister/innen der Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Packmittelindustrie. Sie planen, koordinieren und überwachen z.B. die Fertigung von Wellpappe, Kartonagen oder Versandtaschen und sorgen dafür, dass Produktionsziele, wie z.B. Menge und Qualität der Produkte, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit, erreicht werden.
Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus §3 der Verordnung)
- Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der papier- und kunststoffverarbeitenden Industrie zugeordnet werden kann, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. - Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und in den in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
- Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Papier- und Kunststoffverarbeitung nach § 1 Abs. 3 haben.
- Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann auf Antrag zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gliederung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Technologie der Papier- und Kunststoffverarbeitung
- Führung und Organisation
- Spezialisierungsgebiete
Flexible Packstoffe und Packmittel
Biegesteife Packstoffe und Packmittel
Briefumschläge und Versandtaschen
Haft- und Selbstklebeetiketten
Hartpapierwaren und Kombidosen
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
Der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!
Anmeldung zur Prüfung
Korrekturzeiten
Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.
Prüfungsgebühren
Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.
Weitere Informationen
Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“ in der rechten Spalte.