Industriemeister/in Papiererzeugung

Industriemeister/innen der Fachrichtung Papiererzeugung übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Papier- und Zellstoffindustrie. Sie sorgen dafür, dass Produktionsziele, wie z. B. Menge und Qualität der Produkte, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit, erreicht werden.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus §3 der Verordnung)

  1. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der papier- und zellstofferzeugenden Industrie zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
  2. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1. die Ablegung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
  3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung gemäß§ 1 Abs. 3 haben.
  4. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Papiertechnologie
  • Führung und Organisation
  • Spezialisierungsgebiete
    Graphische Papiere
    Technische Papiere und Spezialpapiere
    Verpackungspapiere, Karton und Pappe
    Hygienepapiere
    Zellstoff

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Korrekturzeiten

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“ in der rechten Spalte.