Industriemeister/in Metall

Industriemeister/innen der Fachrichtung Metall übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionsbereichen der Metallindustrie, insbesondere in der Fertigung und Montage von Metallerzeugnissen und Maschinen aller Art.
Als Industriemeister wirken Sie mit bei der Planung und Einrichtung von Betriebsmitteln und übertragen Aufgaben an Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung. Sie überwachen Kostenentwicklungen und stellen Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicher. Sie gewährleisten ein störungsfreies und termingerechtes Arbeiten und optimieren die Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 3 der Verordnung)

  1. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zu- zulassen, wer folgendes nachweist:eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
  2. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifika-tionen“ und
    zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahre Berufspraxis.
  3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
  4. Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Technik
  • Organisation
  • Führung und Personal (Fachgespräch)

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn spätestens 8 Wochen vor der letzten Prüfungsleistung (Handlungsspezifischen Qualifikationen) zu erbringen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Korrekturzeiten

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.