Industriemeister/in Chemie

Industriemeister/innen der Fachrichtung Chemie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der chemischen Produktion. Sie planen, steuern und kontrollieren Herstellungs- und Arbeitsprozesse, führen Qualitätsprüfungen durch und sind an der Personalentwicklung beteiligt.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus §3 der Verordnung)

  1. Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Aus­ bildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
  2. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
    das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
  3. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeistersfeiner Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie gemäß § 1 Abs. 3 haben.
  4. Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Situationsaufgabe 1 mit dem Schwerpunkt
  • Chemische Produktion
  • Situationsaufgabe 2 mit den Schwerpunkten
  • Organisation, Führung und Kommunikation
  • Spezialisierungsgebiete
  • Technologie
  • Betriebscontrolling

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

Der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Korrekturzeiten

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.