Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Aufgaben

Gepr. Schutz- und Sicherheitskräfte sind qualifiziert, folgenden Aufgaben in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen) insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten wahrnehmen zu können:
  • Abwenden von Schäden und Gefahren
  • Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
  • Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
  • kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken
  • Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung
  • sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Verordnung)

 Zur Prüfung wird zugelassen, wer folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder
  2. eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und
  3. ein Mindestalter von 24 Jahren und
  4. die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
  5. Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft entsprechend § 1 Abs. 2 haben.
  6. Abweichend von den Absätzen 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

  1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
  2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
  3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln (Situationsbezogenes Fachgespräch)

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Hinweis zum Fachgespräch

Hinweise zum Situationsbezogenen Fachgespräch im Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“
Die Prüfung findet in Form einer Einzelprüfung statt. Pro Prüfungsteilnehmer beträgt die Prüfungszeit 30 Minuten mit einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Die Situation des Handlungsauftrags für das Fachgespräch wird zu Beginn der Vorbereitungszeit bekannt gegeben. Der Schwerpunkt des Handlungsauftrages ist der Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln“. Es sind auch Themen aus den Handlungsbereichen „Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln“ und „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“ in den Handlungsauftrag bzw. in das Fachgespräch integriert. In der Präsentation des Handlungsauftrages ist entscheidend, das Thema zu analysieren, zu strukturieren und Lösungen aufzuzeigen. Das sich anschließende Fachgespräch baut auf der Präsentation auf. Für die Prüfung stehen Ihnen folgende Medien zur Verfügung: Flip-Chart, Metaplanwand, Moderatorenkoffer, Dokumentenkamera. Weitere Hilfsmittel sind nicht zugelassen. Das situationsbezogene Fachgespräch ist bestanden, wenn eine mindestens ausreichende Prüfungsleistung (50 Punkte) erreicht wurde

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.