Fachwirt/in für Logistiksysteme (Bachelor Professional in Logistiksysteme)
Geprüfte Fachwirte für Logistiksysteme sind qualifiziert, eigenständig und verantwortlich einen vollständigen und bereichsübergreifenden Geschäftsprozess logistisch zu gestalten und zu verbessern und hierbei Führungsaufgaben wahrzunehmen, Kunden zu beraten, logistische Anforderungen zu analysieren und zu bewerten, logistische Lösungen zu entwickeln und deren Umsetzung zu koordinieren.
Einen Beratungstermin zum/zur Fachwirt/in für Logistiksysteme können Sie einfach und bequem unter folgendem Link bei unserer zuständigen Prüfungskoordinatorin Corina Schoeck buchen.
Hier finden Sie das Buchungstool.
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Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Verordnung)
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
-
eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung
a) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Spedition und Logistikdienstleistung oder der Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung,b) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Industriekaufmanns oder der Industriekauffrau,c) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Kaufmanns für Groß- und Außenhandelsmanagement und der Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement oderd) in dem anerkannten Ausbildungsberuf des Schifffahrtskaufmanns oder der Schifffahrtskauffrau, - eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder im anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik und eine auf die jeweilige Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens zweijährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5 muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 3 genannten Tätigkeiten haben. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, eine berufliche Handlungsfähigkeit erworben zu haben, die mit den Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1 vergleichbar ist.
Gliederung
Die schriftliche Prüfung wird in den folgenden Handlungsbereichen:
- Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten
- Logistische Lösungen entwickeln und planen
- Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit
wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen durchgeführt.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Korrekturzeiten
Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.
Prüfungsgebühren
Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.
Lehrgangsangebote
Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.
Weitere Informationen
Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.