Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation
Fachwirte und Fachwirtinnen für Büro- und Projektorganisation planen, steuern und kontrollieren Arbeitsabläufe und Projekte in verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft. Sie übernehmen zudem Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen und in der Kundenpflege.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um eigenständig und verantwortlich in den verschiedenen Bereichen der Bürowirtschaft umfassende und integrierende Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Verwendung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente zu bearbeiten. Dabei sind wirtschaftliche, rechtliche, ethische und soziale Zusammenhänge zu beachten.
Zulassungsvoraussetzung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirts für Büro- und Projektorganisation/einer Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation haben.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen,
- Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen,
- Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld,
- Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld,
- mündliche Prüfung.
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
Die schriftliche Prüfung wird in den genannten Handlungsbereichen 1. – 4. auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtig aufeinander abgestimmten, daraus abgeleiteten, offenen Aufgabenstellungen durchgeführt.
Die mündliche Prüfung, die nach bestandener schriftlicher Prüfung durchgeführt wird, gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld“ nach Abs. 1 Nummer 3 sowie auf einen weiteren Handlungsbereich nach Abs. 1 beziehen.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Die Prüfung wird ab dem Jahr 2022 angeboten (unter Vorbehalt)
Korrekturzeiten
Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.
Prüfungsgebühr
Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.
Lehrgangsträger
Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.