Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen sind qualifiziert, in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen eigenständig verantwortungsvolle Aufgaben auszuüben.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Verordnung)

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
  2. Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
  3. Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

Prüfungsteil A

1. Steuerung und Führung im Unternehmen
2. Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden

Prüfungsteil B

  1. Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation,
  2. Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte (Wahlbereich 1 aus 6)
    a. Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden
    b. Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden
    c. Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung
    d. Kranken- und Unfallversicherungen
    e. Rückversicherungen
    f. Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden.
    Wahlbereich (1 aus 3)
  3. Vertriebsmanagement
  4. Risikomanagement
  5. Schaden- und Leistungsmanagement
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte.