Elektrofachkraft

Als Elektrofachkraft sind Sie dazu qualifiziert, anspruchsvolle Maschinen und technische Anlagen zu bedienen und zu warten. Sie können die Verantwortung dafür übernehmen, dass die jeweiligen Vorschriften eingehalten werden, von den Normen über die Arbeits-, Gesundheits- sowie Umweltschutzvorschriften bis zu den fachbezogenen Schutzbestimmungen.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Verordnung)

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer
  1. einen Abschluss in einem technischen Ausbildungsberuf nachweisen kann
  2. oder wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft darlegen kann, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

1. Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz
2. Funktions- und Schaltungsanalyse
3. Arbeitsauftrag

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Korrekturzeiten

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Weitere Informationen

Mehr Informationen zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“ in der rechten Spalte.