FAQs zur Weiterbildung

Welche IHK ist für mich verantwortlich?

Für die Anmeldung zur Prüfung ist die IHK Karlsruhe verantwortlich, wenn Sie im IHK-Bezirk wohnen, arbeiten oder einen Vorbereitungslehrgang besuchen. Sollte keiner dieser Punkte zutreffen, finden Sie hier Ihre zuständige IHK.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Zulassung zur Prüfung erfüllen?

Um eine Fortbildungsprüfung ablegen zu können, müssen bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden. In der Regel sind dies der Abschluss einer Berufsausbildung und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Die Dauer der Berufserfahrung muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein. Diese Zulassungsvoraussetzungen werden durch die jeweils gültige Rechtsverordnung festgelegt.

Welche Unterlagen müssen zur Zulassung eingereicht werden?

Um Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können, benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen von Ihnen:
  • Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung
  • ausführlicher Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers
Die Unterlagen zur Überprüfung können Sie im Online-Portal hochladen.
Ausnahme: Bei der Ausbildereignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.

Was bedeutet der Begriff „einschlägige Berufspraxis“?

Die Berufspraxis muss dem angestrebten Fortbildungsabschluss entsprechen. Wenn Sie beispielsweise einen Abschluss als Gepr. Bilanzbuchhalter/-in ablegen möchten, so müssen Sie Ihre Berufspraxis überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erbracht haben.

Was ist ein ausführlicher Tätigkeitsnachweis?

Ein Tätigkeitsnachweis ist ein Nachweis, der exakte Datumsangaben über den Zeitraum der Tätigkeit (Beschäftigungsdauer) sowie eine exakte Beschreibung des Tätigkeitsinhaltes enthält und vom Arbeitgeber bestätigt ist.
Tätigkeitsnachweise oder Arbeitszeugnisse müssen einen deutlichen Bezug zur angestrebten Fortbildungsprüfung aufweisen. Reine Beschäftigungsnachweise (von...bis...als...beschäftigt) genügen in den meisten Fällen nicht für eine abschließende Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen. Auch eine Bescheinigung (zum Beispiel Arbeitsvertrag), die lediglich nachweist, dass Sie im Unternehmen beschäftigt sind, ist nicht ausreichend, da wir so nicht prüfen können, ob Ihre Berufspraxis den Zulassungsvoraussetzungen entspricht (Einschlägigkeit der Berufspraxis).
Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise mit einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung über Art, Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Tätigkeit erbringen.

Bis wann muss die „Berufserfahrung“ nachgewiesen werden?

Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein. Das heißt: Die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer (bis zum ersten Prüfungstermin) die erforderliche Berufspraxis erwerben. Bitte beachten Sie, dass Sie spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung unaufgefordert einen neuen, aktuellen Tätigkeitsnachweis bei der IHK hochladen.

Muss ich einen Lehrgang absolvieren, um zur Prüfung zugelassen zu werden?

Nein, da die Zulassung zur Prüfung und die Absolvierung des Lehrgangs unterschiedliche Vorgänge sind. Das bedeutet, dass die Teilnahme an einem Lehrgang keine Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ist. Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die IHK ist kostenlos.
Ausgeschlossen davon ist, die Prüfung zum Gepr. Pharmareferenten.

Tipp der IHK:

Bitte beachten Sie, dass Sie vor Lehrgangsbeginn mit der IHK klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der jeweiligen Fortbildungsverordnung erfüllen, sofern Sie eine Prüfung ablegen möchten.

Wo kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?

Wenn Sie Ihre Fortbildung und Prüfung über das Aufstiegs-BAföG fördern lassen wollen, laden Sie im IHK-Online-Portal bitte das Formblatt Z (Bestätigung der IHK über die Zulassung) hoch. Die Zeilen 1 bis 7 sind von Ihnen auszufüllen. Nach der Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie das Formblatt Z ausgefüllt per E-Mail zurück. Das Formblatt B (Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte) wird auf Antrag von Ihrem Lehrgangsanbieter ausgefüllt.

Wie kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Zur gewünschten Fortbildungsprüfung können Sie sich online anmelden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung zur Prüfung in der Regel erst nach erfolgter Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen möglich ist. Auch dies ist online möglich.
Der Anmeldeschluss liegt bei jeweils 10 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin. Bei der Ausbilderprüfung liegt der Anmeldeschluss fünf Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

Kann ich Bildungsurlaub für die Prüfung beantragen?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist davon abhängig, ob eine Wissensvermittlung erfolgt. Da Prüfungen (zum Beispiel IHK-Fortbildungsprüfungen) eindeutig der Wissensabfrage dienen, kann dafür kein Bildungsurlaub gewährt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Homepage Bildunszeit in Baden-Württemberg.

Kann ich von der Prüfung zurücktreten?

Sobald wir Ihre Anmeldung bestätigt haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Bei Rücktritt von der Prüfung wird eine Gebühr von 75 € erhoben.
Sollten Sie aus wichtigem Grund (zum Beispiel Krankheit) an der Prüfung nicht teilnehmen können, ist der wichtige Grund unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) erforderlich. Den Nachweis reichen Sie bitte unverzüglich per E-Mail oder per Post bei Ihrem IHK-Ansprechpartner für die Prüfung ein. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.
Falls Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt fehlen, wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkten = ungenügend bewertet.

Warum ist ein ärztliches Attest zur Abmeldung von der Prüfung notwendig?

Nach der Prüfungsordnung ist der wichtige Grund für die Abmeldung von der Prüfung unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.
Ein Attest ist eine ärztliche Bescheinigung, die etwas über den gesundheitlichen Zustand einer Person (zum Beispiel Prüfungsunfähigkeit) aussagt. Aus dem Attest muss hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können, so dass wir daraus schließen können, ob Sie am Prüfungstag tatsächlich prüfungsunfähig waren (zum Beispiel notwendige Bettruhe oder Unfähigkeit, sich ohne erhebliche
Beschwerden zum Prüfungsort zu begeben und/oder sich dort der Prüfung zu unterziehen).
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist hingegen eine Bestätigung des Arztes über eine festgestellte Erkrankung, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert und dient zur Vorlage beim Arbeitgeber. Sie sagt aber nichts über eine Prüfungsunfähigkeit aus. Denn Sie können durchaus arbeitsunfähig sein, was aber nicht heißen muss, dass Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen können.
Beispiel: Mit einem gebrochenen Fuß können Sie trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Lage sein, an einer schriftlichen Prüfung teilzunehmen.
Ob die nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung den Rücktritt von der Prüfung rechtfertigen kann, ist Entscheidung der IHK bzw. des Prüfungsausschusses.

Muss ich mich auch von der Prüfung abmelden, wenn ich mich vom Lehrgang abgemeldet habe?

Wenn Sie auch an der Prüfung nicht teilnehmen wollen, müssen Sie nach erfolgter Anmeldung von dieser zurücktreten. Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.
Achtung: Dies gilt unabhängig davon, bei welchem Lehrgangsanbieter Sie den Vorbereitungslehrgang besucht haben!
Gemäß der Gebührenordnung der IHK Karlsruhe wird bei Rücktritt von der Prüfung eine Gebühr in Höhe von 75 € erhoben.

Wo bekomme ich alte Prüfungsaufgaben her?

Für Fortbildungsabschlüsse, die mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben geprüft werden, besteht die Möglichkeit alte Prüfungssätze mit Aufgaben und Lösungshinweisen beim DIHK Bildungsshop käuflich zu erwerben. Sie werden etwa sechs Monate nach Ablauf einer bundeseinheitlichen Prüfung veröffentlicht.

Hinweis der IHK:

Lassen Sie sich durch die „Musterlösungen“ nicht verunsichern, es handelt sich hier nur um Lösungshinweise, die einen möglichen Lösungsweg aufzeigen. Andere Wege und Lösungen sind natürlich genauso möglich und werden bei der Korrektur von den Prüferinnen und Prüfern entsprechend berücksichtigt.

Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?

Oftmals wird von Prüfungsteilnehmern irrtümlich angenommen, dass der Prüfungserfolg von der Anzahl der mitgebrachten Hilfsmittel abhängt. Deshalb kamen sie in der Vergangenheit sogar mit Koffern und Schubkarren in die Prüfungen. Die Folgen waren fatal: Es wird unnötig viel Geld für Literatur ausgegeben, die Kapazitäten der Prüfungsräume werden gesprengt, Unruhe stört den Prüfungsablauf und lenkt die Teilnehmer ab. Die Vorgabe von Hilfsmitteln hat die Prüfungsbedingungen im Interesse aller Beteiligten verbessert. Prüfungsteilnehmer erhalten eine Aufstellung mit Materialien, die für die Lösung von Prüfungsaufgaben genutzt werden können. Weil Aufgaben und Hilfsmittel aufeinander abgestimmt sind, können die Prüfungen auch handlungsorientiert durchgeführt werden.
Grundsätzlich gilt: In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Markierungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit es sich um Querverweise auf andere Paragrafen handelt, erlaubt. Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden, sonstige handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
Bei Fortbildungsprüfungen, in denen eine Formelsammlung zugelassen ist, wird die Formelsammlung bei der Prüfung durch die IHK ausgeteilt. Selbst erworbene Formelsammlungen können in der Prüfung nicht verwendet werden. Zur Vorbereitung kann die Formelsammlung bei der DIHK-Bildungs-GmbH bestellt werden.

Welche Hilfsmittel stehen in der mündlichen Prüfung zur Verfügung?

Für die Präsentation stehen Ihnen je nach Prüfungsort eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand und ein Moderatorenkoffer zur Verfügung.
Je nach gültiger Rechtsverordnung kann Ihnen hierbei auch ein Beamer (Anschlüsse: HDMI und/oder VGA) bzw. ein großer Monitor zur Verfügung gestellt werden. Zum Auf- und Abbau eines Notebooks stehen maximal fünf Minuten zur Verfügung. Für die technische Funktion sind die Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich und müssen gegebenenfalls für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (zum Beispiel mittels Handouts der Präsentation). Genaue Informationen hierzu erhalten Sie gerne bei der zuständigen Prüfungskoordinatorin Ihrer Weiterbildung.

Was ist eine mündliche Ergänzungsprüfung?

Bei vielen Fortbildungsprüfungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nicht bestandene schriftliche Prüfungsfächer (weniger als 50 Punkte) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung zu verbessern. Die Voraussetzung finden Sie in der jeweiligen Verordnung des Abschlusses unter Fortbildungsprüfungen A bis Z.
In der Ergänzungsprüfung werden Fragen rund um das (schriftliche) nicht bestandene Prüfungsfach gestellt. Eine Eingrenzung auf Themen oder ein Prüfen anhand der nicht oder nur unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung erfolgt nicht.

Was ist bei der Wiederholungsprüfung zu beachten?

  • Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.
  • Wenn Sie sich innerhalb zwei Jahren zur Wiederholungsprüfung anmelden, bleiben die Ergebnisse von bestandenen, eigenständigen Prüfungsfächern bestehen. Wenn Sie sich nach der Zwei-Jahres-Frist anmelden, müssen auch die bestandenen Prüfungsfächer wiederholt werden.
  • IHK-Online-Portal - Prüfungsanmeldung Online
  • Merkblatt | Hilfe zum IHK-Online-Portal

Wo kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten? Wer bietet Lehrgänge an?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten.
Die Weiterbildungsdatenbanken mit Lehrgangsanbietern, die Lehrgänge zur Vorbereitung auf öffentlich-rechtliche Prüfungen der IHK Karlsruhe anbieten, finden Sie unter:

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Auskünfte über die Qualität der Lehrgangsanbieter erteilen können.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe und ist je nach dem Aufwand für die einzelne Prüfung unterschiedlich. Die Prüfungsgebühren finden sich beim jeweiligen Fortbildungsabschluss und/oder im Gebührentarif.

Was muss ich bei der schriftlichen Prüfung beachten? Allgemeine Informationen zu den Prüfungen:

  • Jedes Prüfungsfach ist immer auf 100 Punkte ausgelegt.
  • Die Aufgabenstellungen sind mit mehr als einem Wort, in der Regel in ganzen Sätzen oder mit mehreren Stichworten zu beantworten.
  • Bei Aufgaben, die eine Aufzählung von n-Fakten zur Lösung erfordern, werden nur die ersten n-Fakten gewertet. Alle darüberhinausgehenden Aufzählungen werden gestrichen.
  • Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Ergebnisse und Rechenwege sind in den Lösungsteil einzutragen. Beide Teile sind nach der Prüfung abzugeben.
  • Sämtliche Arbeiten, mit Ausnahme von Zeichnungen, dürfen nur mit dokumentenechtem Schreibgerät (zum Beispiel Kugelschreiber) ausgeführt werden.
  • Konzeptpapier wird zur Verfügung gestellt.
  • In den zugelassenen Hilfsmitteln sind Unterstreichungen, Klebezettel und Anmerkungen, soweit sie Querverweise auf andere Paragrafen sind, jedoch keine Kommentierungen, zugelassen. Handschriftliche Ergänzungen sind nicht zulässig.
  • Darüber hinaus gehende Hilfsmittel, zum Beispiel finanzmathematische Tabellen sind dem jeweiligen Aufgabensatz gegebenenfalls als Anlage beigefügt.
  • Elektronische Kommunikationsmittel (zum Beispiel Handy, Smartwatch) sind keine Hilfsmittel und nicht im Prüfungsraum zugelassen.
Zu den schriftlichen Prüfungen bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit. Wir empfehlen, die Einladung zur Prüfung mitzubringen.

Wann bekomme ich meine Prüfungsergebnisse?

Nach den schriftlichen Prüfungen erfolgt die Bewertung durch zwei Prüfer/-innen (Erst- und Zweitbewertung) und dann die Beschlussfassung der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss. Dies ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden.
Die vorläufigen Ergebnisse können frühestens drei Wochen nach der schriftlichen Prüfung im Online-Portal der IHK abgerufen werden. In der Regel nimmt die Bewertung 8 bis 10 Wochen Zeit in Anspruch.
Sobald neue Ergebnisse in der IHK eintreffen, werden die Daten aktualisiert. Über die Veröffentlichung werden die Teilnehmer per E-Mail informiert. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir am Telefon keine Auskünfte über die Prüfungsergebnisse geben.

Wann finden die mündlichen Prüfungen statt?

Die mündlichen und praktischen Prüfungen werden in Absprache mit den ehrenamtlichen Mitgliedern des Prüfungsausschusses vereinbart. Die mündlichen beziehungsweise praktischen Prüfungstermine finden – in der Regel – vier bis zehn Wochen (unter Vorbehalt) nach den schriftlichen Prüfungen statt. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Angaben je nach Teilnehmerzahl abweichen können.
In vielen Rechtsverordnungen ist zudem für die Ablegung der mündlichen Prüfung das Ablegen (Teilnahme) oder das Bestehen des vorangegangenen Prüfungsteils Voraussetzung. Sollten die Termine bereits feststehen, können Sie diese im Online-Portal einsehen.

Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?

Die Prüfungsausschüsse setzen sich paritätisch aus ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Lehrer (im Fortbildungsbereich Dozenten) zusammen.

Kann ich mir ein neues Zeugnis mit der Bezeichnung “Bachelor Professional” oder “Master Professional” ausstellen lassen?

Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) werden unter anderem die neue Bezeichnungen “Berufsspezialist”, “Bachelor Professional” und “Master Professional” in der Fortbildung eingeführt.
Die IHK-Organisation unterstützt die neuen Bezeichnungen der Fortbildungsstufen und setzt sich dafür ein, dass die Neuerungen schnellstmöglich für die Absolventen der IHK-Fortbildungsabschlüsse zur Anwendung kommen können.
Um die Bezeichnungen auch im Prüfungszeugnis aufführen zu können, muss jeder bestehende Fortbildungsabschluss separat geprüft und die Rechtsverordnung geändert werden. Das erfolgt durch die Wirtschafts- und Sozialpartner (zum Beispiel Verbände und Gewerkschaften) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Erst nach der Änderung der Rechtsverordnungen darf die IHK auch entsprechende Zeugnisse erstellen. Sie haben

Sie haben Ihr Zeugnis über Ihre Fortbildungsprüfung verloren?

Nutzen Sie unseren Service und beantragen eine Zweitschrift, wenn Ihr Prüfungszeugnis verlorengegangen ist. Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist nach der Gebührenordnung der IHK Karlsruhe ein Betrag von 50,00 Euro zuzüglich Versandkosten zu entrichten.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

In der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der jeweiligen Fortbildungs- oder AEVO-Prüfung geregelt.
Die Verordnung oder Rechtsvorschrift für den jeweiligen Abschluss enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zu Bestehen.

Was ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)?

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (kurz: DQR) ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll zum einen die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und die Vergleichbarkeit
nationaler Qualifikationen in Europa ermöglichen. Er verfügt über insgesamt acht Niveaustufen, die das jeweilige Fachwissen, die Fertigkeiten und Kompetenz beschreiben.
Für Absolventen der beruflichen Bildung in Deutschland gilt: Abschlüsse mit zweijähriger Ausbildungszeit sind dem Niveau 3 zugeordnet, mit dreijähriger und dreieinhalbjähriger Ausbildungszeit dem Niveau 4 und Fortbildungsabschlüsse wie Fachwirt und Meister dem Niveau 6. Damit befinden sich Meister und Fachwirte auf derselben Stufe wie Hochschulabsolventen mit Bachelorabschluss.
DQR und EQR können ferner die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen und den Zugang zu Bildungsgängen erleichtern. Rechtliche Ansprüche werden durch die Zuordnung allerdings nicht begründet. Im Merkblatt finden Sie Erläuterungen zum Nutzen und zur Anwendung des DQR sowie zur Anweisung des DQR-Niveaus auf den IHK-Zeugnissen.

Was bedeutet Höhere Berufsbildung?

Höhere Berufsbildung: Aufstieg in drei Ebenen Die Höhere Berufsbildung (auch „Aufstiegsfortbildung“) eröffnet insbesondere dual Ausgebildeten attraktive Entwicklungswege. Mehr als 70 Abschlüsse der Höheren Berufsbildung ermöglichen die Übernahme von verantwortungsvollen Aufgaben in vier Tätigkeitsfeldern: kaufmännisch, industriell technisch, IT und Medien sowie berufspädagogisch. Drei Qualifikationsebenen gewährleisten vielfältige Perspektiven für angehende Fach- und Führungskräfte. Im Deutschen Qualifikationsrahmen DQR sind die Abschlüsse den anspruchsvollen Niveaus 5 bis 7 zugeordnet.
  1. Auf der ersten Ebene können sich Personen mit Ausbildung und Berufspraxis z. B. zum Fachberater oder Servicetechniker weiterbilden. Sie sind dann Fachexperten ihrer Branchen.
  2. Die zweite Ebene bietet die Abschlüsse zu den Fachwirten (Branchen), Fachkaufleuten (Funktionen), Industrie- und Fachmeistern, IT-Operativen Professionals sowie Aus- und Weiterbildungspädagogen.
  3. Geprüfter Betriebswirt bzw. Geprüfter Technischer Betriebswirt, IT-Engineer und Berufspädagoge sind die Abschlüsse der dritten Ebene. Diese qualifizieren für die Übernahme selbstständiger und strategischer Managementaufgaben.
Grafik mit Pfeilen und Schriftzug Höhere Berufsbildung

Was ist ein Betriebswirt, Fachwirt, und Industriemeister,...?

  • Die Betriebswirte (technisch sowie kaufmännisch) sind die Top-Abschlüsse (DQR 7) der Höheren Berufsbildung. Sie übernehmen Aufgaben im strategischen Management. Sie sind fähig, als betriebliche Führungskraft integrative Aufgaben an der Schnittstelle des technischen bzw. kaufmännischen Funktionsbereichs zu übernehmen.
  • Der Fachwirt (DQR 6) nimmt auf mittlerer Ebene branchenorientiert Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr.
  • Der Industriemeister (DQR 6) ist eine qualifizierte industriell-technische Führungskraft. Sie übernehmen komplexere und planerische Aufgaben und arbeiten nicht mehr nur in der Fertigung, sondern organisieren Arbeitsabläufe, optimieren die Produktion und übernehmen Führungsaufgaben wahr.
In der Broschüre „Top Abschlüsse top Perspektiven“ ersehen Sie „Zehn Menschen - zehn Erfolgsperspektiven durch eine IHK-Weiterbildung“.

Moderne Bezeichnungen für Fortbildungen eingeführt

Das neue Berufsbildungsgesetz führt die Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ für die Fortbildungsabschlüsse ein. Die neuen Begriffe bringen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck und unterstreichen die Praxisnähe und besonderen Fähigkeiten von Industriemeistern, Fachwirten oder Bilanzbuchhaltern. Der Zusatz „Professional“ gewährleistet die Abgrenzung zu akademischen Abschlüssen. Die neuen Bezeichnungen sind zudem ein wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit beruflicher mit akademischer Bildung, zum internationalen Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit und unterstützen die Mobilität unserer Fachkräfte.
Die Verwendung der neuen Bezeichnungen setzt voraus, dass Bezeichnungen der Abschlüsse in den einzelnen Fortbildungsordnungen angepasst werden. Es wird daher noch nicht möglich sein, die neuen Bezeichnungen unmittelbar zum 1. Januar zu erhalten.