Steuerliche Förderung

Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand.

Anerkannt werden bei den Fortbildungs- und Ausbildungskosten dabei alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme