Förderung durch die Bundeswehr

Eine finanzielle Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Lernmitteln und Fahrtkosten erhalten. Wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, können sie gegebenenfalls auch ein Trennungsgeld und einen Ausbildungszuschuss erhalten. Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Lehrgangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst zu stellen.