Geprüfte IT-Berufsspezialisten
BITTE BEACHTEN: Die neuen Verordnungen der IT-Fortbildungsabschlüsse sind zum 1. November 2024 in Kraft getreten. Eine Erstprüfung des nachfolgenden Abschlusses ist bei der IHK Karlsruhe für Frühjahr 2026 vorgesehen.
1. Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworben hat, vertieft hat und die in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung erworbene berufliche Handlungsfähigkeit um neue Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzt hat. Insbesondere ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist eigenständig und verantwortlich
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Informationssicherheit unter Einhaltung des Datenschutzes und Gewährleistung der Datensicherung zu entwickeln, Gefährdungen zu identifizieren, Risiken zu analysieren und Maßnahmen zu deren Vermeidung zu implementieren (Gepr. Berufsspezialist für Informationssicherheit),
- digitale Komponenten in IT-Infrastrukturen, in automatisierten Anlagen der industriellen Produktion und der Gebäude- oder Verkehrsinfrastruktur zu planen, zu integrieren und deren störungsfreien Betrieb sicherzustellen (Gepr. Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung)
sowie dabei die Dimensionen des nachhaltigen Wirtschaftens und auch deren ethische Aspekte zu berücksichtigen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Berufsspezialist" im jeweiligen Spezialistenprofil und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 5 zugeordnet.
2. Zulassung zur Prüfung
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Welcher dieser Berufsspezialisten-Profile bei der IHK Karlsruhe angeboten wird, ist noch unklar. Eine Einreichung des Zulassungsantrags ist deshalb erst ab dem 01.04.2025 möglich.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie, oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis, oder
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zu den genannten Tätigkeiten aufweisen. Die Dauer und der Inhalt der Berufspraxis sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Wichtig: Eine erfolgreich abgelegte Berufsspezialisten-Prüfung ist keine Zulassungsvoraussetzung für den Bachelor Professional in IT. Ein solcher Abschluss wird jedoch angerechnet. Wer ihn nicht mitbringt, muss die entsprechenden Kompetenzen im ersten Prüfungsteil zum Bachelor Professional in IT gesondert nachweisen.
Zulassungsvoraussetzungen
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen sind, reichen Sie uns bitte zwecks Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen folgende Unterlagen (über unsere Webseite, Link am Ende dieses Textes) bei uns ein:
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Foto)
- Berufsausbildungszeugnis (zum Beispiel Kaufmannsgehilfenbrief) beziehungsweise Diplom in Kopie
- Tätigkeitsnachweis Ihres Arbeitgebers/Ihrer Arbeitgeber, aus dem/denen der sachliche und zeitliche Umfang Ihrer beruflichen Tätigkeit hervorgeht
- Bescheinigung über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bei einem Lehrgangsträger im Bezirk der IHK Karlsruhe, wenn Sie nicht im diesem Bezirk wohnen oder arbeiten.
Mehrere Tätigkeitsnachweise fügen Sie bitte in einem PDF zusammen.
3. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung der Gepr. Berufsspezialisten gliedert sich in eine:
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation, aus der die Aufgabenstellungen abzuleiten sind, durchgeführt. Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs situationsbezogen thematisiert werden. Die Aufgabenstellungen müssen der zu prüfenden Person eigenständig entwickelte Lösungen ermöglichen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form von zwei schriftlich unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgaben.
Wurden in einer der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen nach weniger als 50 Punkte erreicht, so ist für diese Prüfungsleistung eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Wurden beide schriftlichen Prüfungsleistungen mit weniger als 50 Punkten bewertet oder wurde eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten bewertet, so ist eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeschlossen.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsleistungen in Form einer Präsentation und eines sich unmittelbar anschließenden Fachgesprächs.
In der Präsentation hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, die Themen aus dem jeweiligen Handlungsbereich umzusetzen. Die zu prüfende Person wählt selbstständig ein Thema für die Präsentation und reicht eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Termin der schriftlichen Prüfung bei der IHK Karlsruhe ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereich berücksichtigt werden.
Im Fachgespräch hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, ausgehend von ihrer Präsentation Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen zu beantworten.
4. Bestehen der Prüfung
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel zu berechnen. Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl ist die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zuzuordnen. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
5. Wiederholung der Prüfung
Prüfungsleistungen, die mit weniger als 50 Punkten bewertet worden sind, dürfen wiederholt werden. Jede der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen darf höchstens zweimal wiederholt werden.
Wurde in der mündlichen Prüfung mindestens eine Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet, so muss die gesamte mündliche Prüfung wiederholt werden. Die mündliche Prüfung darf höchstens zweimal wiederholt werden.
Die Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Bescheid über das Nichtbestehen der Fortbildungsprüfung oder über das Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung der zu prüfenden Person zugeht. Wer sich nach Ablauf der Frist zur Wiederholung von Prüfungsleistungen anmeldet, muss die gesamte Fortbildungsprüfung wiederholen.
6. Rechtsgrundlagen
Die Prüfung wird nach nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe durchgeführt.
Die Verordnung wurde als Artikel 1 der V v. 24.9.2024 I Nr. 296 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassen. Sie tritt gem. Art. 6 dieser V am 1.11.2024 in Kraft.
7. Lehrgangsträger
Vorbereitungslehrgänge führen nach unseren Informationen die folgenden Bildungseinrichtungen durch. Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den Lehrgängen direkt mit der Einrichtung in Verbindung.
Die Verantwortung für den Inhalt und die Qualität der Lehrgangsangebote liegt ausschließlich bei den Bildungseinrichtungen.
Bei der Auswahl einer geeigneten Bildungseinrichtung bietet zum Beispiel das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Checkliste an, die wir Ihnen gerne empfehlen.
Träger | Anschrift | Kontakt |
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IHK Bildungszentrum Karlsruhe | Fiduciastr. 12 76227 Karlsruhe |
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WIS - Weiterbildunginformationssystem | Leipziger Straße 51 10117 Berlin |
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Mein Now - Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung | Agentur für Arbeit Regensburger Straße 104 90478 Nürnberg |
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Fortbildung BW |
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Neues Schloss Schlossplatz 4 D-70173 Stuttgart |
8. Finanzielle Förderung
Über die finanzielle Förderung nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) informieren in Baden-Württemberg die Ämter für Ausbildungsförderung.
Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten über das Aufstiegs-BAföG finden Sie auch unter Telefon 0800 6223634 oder unter www.aufstiegs-bafoeg.de.