Netzmeister/in

Netzmeister/innen übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionen privatwirtschaftlicher und öffentlicher Unternehmen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Die Weiterbildung zum Netzmeister/zur Netzmeisterin ist in folgenden Handlungsfeldern möglich:
  • Fernwärme
  • Gas
  • Strom
  • Wasser
Achtung: Die IHK Karlsruhe betreut nur die Handlungsfelder Gas und Wasser.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus §3 der Rechtsvorschrift)

  1. Zum Prüfungsteil .Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum Geprüften Netzmonteur/zur Geprüften Netzmonteurin oder
    3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
    4. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis.
  2. Zum Prüfungsteil .Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
    1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
    2. zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
  3. Die einschlägige Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Netzmeisters/einer Geprüften Netzmeisterin gemäß § 1 Absatz 3 haben, sie muss in dem Handlungsfeld nachgewiesen werden, in dem der Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen" abgelegt werden soll.
  4. Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

Grundlegende Qualifikationen

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Technik (Wahlbereich: Gas oder Wasser)
  • Organisation
  • Führung und Personal

Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.