Meister/in für Veranstaltungstechnik - Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

Der Meister / die Meisterin für Veranstaltungstechnik ist in der Lage, in Betrieben unterschiedlicher Art und mit unterschiedlichen Aufgaben für verschiedene Veranstaltungsformen die technische Umsetzung von Veranstaltungen zu konzipieren, zu planen, zu leiten und zu evaluieren sowie die Betriebsorganisation mitzugestalten und Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen: (Auszug aus §5 der Verordnung)

(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Veranstaltungsprozesse“ und „Betriebliches Management“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik,
  2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis
    oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Den Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ kann nur ablegen, wer nachweist, dass er oder sie
  1. den Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ abgelegt hat und
  2. über die in Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis erworben hat.

Gliederung

Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“
Prüfungsteil „Betriebliches Management“
Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“
Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.