Industriefachwirt/in
Industriefachwirte und -fachwirtinnen übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in den Bereichen Einkauf, Produktion, Marketing und Vertrieb, bzw. im Finanz- und Rechnungswesen oder der Personalentwicklung eines Industriebetriebes.
Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Verordnung)
- Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis. - Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis. - Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriefachwirtes“ und einer „Geprüften Industriefachwirtin“ nach § 1 Absatz 2 haben.
- Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 2 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gliederung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
Die schriftliche Prüfung in den Handlungsbereichen:
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Korrekturzeiten
Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.
Prüfungsgebühren
Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.
Lehrgangsangebote
Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.
Weitere Informationen
Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.