Ausbildung der Ausbilder (AdA)

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung.

Zulassungsvoraussetzungen

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine Zulassungsvoraussetzungen  für die Teilnahme an der AdA-Prüfung vor. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt.
Hinweis: Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung.
Wenn Sie als Ausbilder*in in Ihrem Unternehmen eingetragen werden möchten, kontaktieren Sie gern den zuständigen Ausbildungsberater der IHK Karlsruhe, der den Ausbildungsberuf betreut, den Sie ausbilden möchten.

Gliederung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
Der schriftliche Prüfungsteil  ist eine reine Multiple-Choice-Prüfung.
Es sind fallbezogene Aufgaben aus folgenden Handlungsfeldern zu bearbeiten:
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Anmerkung: der schriftliche Prüfungsteil wird seit Februar 2016 Tablet-gestützt durchgeführt. In unserem Downloadbereich finden Sie eine kurze Videoanleitung hierzu.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische  Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.


Prüfungstermine


Anmeldung zur Prüfung

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Lehrgangsangebote

Entsprechende Lehrgänge bietet beispielsweise das IHK Bildungszentrum Karlsruhe an. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote anderer Lehrgangsträger, die Sie über die WIS-Datenbank (Weiterbildungs-Informations-System) einsehen können.

Ablauf der Prüfung nach AEVO

Um an der Prüfung teilnehmen zu können, benötigen wir zur Zulassung zum Prüfungstermin die fristgerechte Anmeldung über das Online-Portal (Anmeldeschluss: ist 6 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin). Weitere Unterlagen werden nicht benötigt.

Hinweise zur schriftlichen Prüfung

In der schriftlichen Prüfung sind fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern der Ausbildung zu bearbeiten. Diese Prüfungsaufgaben bestehen aus Multiple-Choice-Aufgaben (Programmierte Aufgaben) mit Antwortalternativen, wobei die Anzahl der richtigen Lösung angegeben wird. Die Bewertung erfolgt nach dem "Alles-oder-Nichts-Prinzip", das heißt, die Aufgabe wird nur dann als richtig bewertet, wenn alle richtigen Lösungen erkannt wurden. Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 180 Minuten. Weitere Infos erhalten Sie in der Demo-Testprüfung.

Hinweise zur praktischen Prüfung

In der praktischen Prüfung sollen Fähigkeiten zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungssituation nachgewiesen werden. Die Prüfungsteilnehmer können zwischen einer Präsentation einer berufstypischen Ausbildungssituation oder einer praktischen Durchführung (Unterweisung)* wählen. Im Anschluss hieran findet ein Fachgespräch statt, in dem der Prüfungsteilnehmer die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen hat. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 30 Minuten (15 Min. Präsentation oder praktische Durchführung und 15 Min. Fachgespräch).
Als Hilfsmittel stehen ein Beamer, Dokumentenkamera, Flipchart sowie eine Metaplanwand zur Verfügung. Sofern die Ausbildungssituation als PC-unterstützte Präsentation durchgeführt wird (z.B. PowerPoint), bringt der Prüfungsteilnehmer ein Notebook sowie ein Handout der Präsentation in dreifacher Ausführung mit. Für die technische Funktion ist der Teilnehmer selbstverantwortlich und muss ggf. für alternative Präsentationsmöglichkeiten sorgen (z. B. mittels Handouts der Präsentation).

Hinweise zur Erstellung des Konzeptes

Wir empfehlen Ihnen, zur Vorbereitung der Prüfung ein schriftliches Ausbildungskonzept mit folgender Gliederung zu erstellen:
  1. Thema
  2. Begründung der Themenwahl
  3. Ausbildungsberuf/Ausbildungszeitpunkt
  4. Ausbildungssituation/Ausbildungsort
  5. Adressatenanalyse
  6. Zielformulierung inkl. Begründung (Grob- und Feinlernzeile)
  7. Begründung der gewählten Methode, Abwägen von Vor- und Nachteilen
  8. Lernerfolgskontrolle
  9. Verlaufsplanung der Ausbildungseinheit
  10. Medien / Arbeitsmittel
Die Erstellung eines solchen Konzeptes hilft Ihnen, den praktischen Prüfungsteil systematisch zu durchdenken und didaktisch/methodisch vorzubereiten.
Es ist hilfreich, wenn Sie dieses Konzept am Tag der praktischen Prüfung in dreifacher Ausfertigung (doppelseitig bedruckt und getackert) mitbringen. Dies hilft dem Prüfungsausschuss, sich noch besser auf die von Ihnen ausgewählte berufstypische Ausbildungssituation einzustellen.
Das Konzept ist nicht Prüfungsvoraussetzung und wird nicht bewertet.

Hinweis zum Bestehen der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (50 von 100 Punkten)erzielt wurden.

Weitere Informationen

Mehr zu dieser Prüfung finden Sie unter „Weitere Informationen“.