Nr. 4272376

Immobilienmakler

Immobilienmakler

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will, von dem verlangt der Gesetzgeber eine staatliche Erlaubnis. Die IHK Karlsruhe übernimmt, soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (Bewachungs-, Gastgewerbe), diese.

Auszubildende bei der IHK © AdobeStock

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen sich seit dem 1. August 2018 jeweils im Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren weiterbilden. Lesen Sie mehr dazu!