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Erlaubnisse - Vermittler und Immobilienwirtschaft
Immobilienmakler
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
Nr. 7139420
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler
Seit dem 24.07.2026 besteht für Immobilienmakler (§ 34c Absatz 1 Nummer 1 GewO) keine gewerberechtliche Weiterbildungspflicht mehr.
Stand: Juli 2026
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