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Darlehensvermittler

Darlehensvermittler

Hand die Papiergeld hält © Canva

Zum 20.11.2026 wird eine neue Erlaubnis-und Registrierungspflicht für Darlehensvermittler nach § 34k GewO eingeführt. Handlungsbedarf entsteht dann auch für Darlehensvermittler, die bereits über eine entsprechende Erlaubnis nach § 34c GewO verfügen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte im Überblick dargestellt.

Sie möchten sich als gewerbsmäßig tätiger Darlehensvermittler selbstständig machen? In diesem Fall benötigen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit, neben der Gewerbeanmeldung, zunächst eine gewerberechtliche Erlaubnis. Informiere Sie sich!

Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder zum Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge kann erteilt werden. Informieren Sie sich unter welchen Voraussetzungen.