Wasser: DIHK-Stellungnahme zum Impact Assessment über eine Revision der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Kommission plant eine gezielte Revision der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit Blick auf den „RESourceEU“-Aktionsplan. Die DIHK empfiehlt in ihrer Stellungnahme Vereinfachungen und Erleichterungen, die nicht nur den Rohstoffsektor, sondern die gesamte gewerbliche Wirtschaft entlasten.
Die WRRL hat die Gewässerqualität spürbar verbessert, verursacht aber zugleich erhebliche bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen. Unklare Vorgaben zum Verschlechterungsverbot, der enge Zuschnitt der Wasserkörper in Deutschland sowie das „One-out-all-out“-Prinzip führen zu jahrelangen Verzögerungen bei Infrastruktur-, Industrie- und Rohstoffvorhaben. Hinzu kommen Wettbewerbsnachteile durch die unterschiedliche Auslegung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten.
Die DIHK empfiehlt deshalb, die Anforderungen der WRRL an die Gewässerbenutzung zu vereinfachen und europaweit zu konkretisieren. Für Nutzungen, die den Stand der Technik einhalten, sollten rechtssichere Bagatellschwellen eingeführt werden. Konkretisiert und erleichtert werden sollte insbesondere das Verschlechterungsverbot. Geringfügige, punktuelle Veränderungen, die den Gesamtzustand eines Wasserkörpers nicht verschlechtern, sollten nicht als Verstoß gewertet werden und Ausnahmekriterien praxistauglich gestaltet werden.
Das Ziel, bis 2027 für alle Gewässer einen „guten Zustand“ zu erreichen, ist trotz hoher Investitionen in die Renaturierung und ökologische Gewässerentwicklung nicht mehr realisierbar. Damit Mitgliedstaaten die Bewirtschaftungsplanung realistisch gestalten und Unternehmen sie besser nachvollziehen können, sollten sie realistischer und flexibler formuliert werden.
Die DIHK-Stellungnahme finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen unter "Weitere Informationen".
Hinweis:
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