Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung: Ausnahmen von AwSV

Der Bundesrat hat der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung - BG-V) zugestimmt.
Die neue Verordnung sieht bestimmte befristete Ausnahmen für den Wechsel des Brennstoffes oder für die Erhöhung von Lagerkapazitäten aufgrund einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage von der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vor.
Der Beratungsvorgang des Bundesrates ist hier abrufbar: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2022/0401-0500/0482-22.html
Die Verordnung ist hier aufrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/bg-v/