Abwasser: Änderung der TRBA 220 "Abwassertechnische Anlagen: Schutzmaßnahmen"

Am 10.11.2025 wurde die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 220 "Abwassertechnische Anlagen: Schutzmaßnahmen" geändert.
Die TRBA 220 ist eine von vielen Technischen Regeln, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.

Alle notwendigen Dokumente zur TRBA 220 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRBA 220
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE