Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Austausch alter Bleileitungen, neue Parameter und niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe.

Die seit 1. August 2017 gültige (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Neuerungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor.

Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie löst die baden-württembergische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ab.