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Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Nr. 12305
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
© Pixabay/MartinStr
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20.10.2026 | Wasserrecht aktuell, kompakt und praxisnah | 14:00 - 15:30 Uhr | Online
Erfahren Sie kompakt und verständlich, welche Anforderungen WHG und AwSV an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen stellen. Wir zeigen, was heute gilt, was sich 2027 ändert und worauf es bei der Anlagensicherheit in Zeiten von Hochwasser und Starkregen ankommt. Ein kurzer Exkurs zum Umgang mit HVO und Erdwärmeanlagen rundet das kostenlose Onlineseminar ab.
Externer Link: 20.10.2026 | Wasserrecht aktuell, kompakt und praxisnah | 14:00 - 15:30 Uhr | Online
Trinkwasser: Neue Verordnung am 24.Juni 2023 in Kraft getreten
Austausch alter Bleileitungen, neue Parameter und niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe.
Link: Trinkwasser: Neue Verordnung am 24.Juni 2023 in Kraft getreten
AwSV: Wassergefährdende Stoffe - Einstufung
Die seit 1. August 2017 gültige (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Neuerungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor.
Link: AwSV: Wassergefährdende Stoffe - Einstufung
Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt seit 1. August 2017
Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie löst die baden-württembergische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ab.
Link: Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt seit 1. August 2017
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