Kontakt
Suche
Suche verlassen
Suchbegriff
Menü
Kontakt
de
en
fr
Gebärdensprache
Leichte Sprache
Login
Sie befinden sich hier
Home
Fachthemen
Umwelt
Wasser
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Nr. 12305
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Trinkwasser: Neue Verordnung am 24.Juni 2023 in Kraft getreten
Austausch alter Bleileitungen, neue Parameter und niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe.
Link: Trinkwasser: Neue Verordnung am 24.Juni 2023 in Kraft getreten
AwSV: Wassergefährdende Stoffe - Einstufung
Die seit 1. August 2017 gültige (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Neuerungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor.
Link: AwSV: Wassergefährdende Stoffe - Einstufung
Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt seit 1. August 2017
Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie löst die baden-württembergische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ab.
Link: Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt seit 1. August 2017
teilen
drucken