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  5. Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Nr. 12305

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Trinkwasser: Neue Verordnung am 24.Juni 2023 in Kraft getreten

Austausch alter Bleileitungen, neue Parameter und niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe.

Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung: Ausnahmen von AwSV

Der Bundesrat hat der neuen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen anlässlich eines Brennstoffwechsels wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage (Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung - BG-V) zugestimmt:

AwSV: Wassergefährdende Stoffe - Einstufung

Die seit 1. August 2017 gültige (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Neuerungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor.

Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gilt seit 1. August 2017

Die neue (Bundes-) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Sie löst die baden-württembergische Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) ab.

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Julia Harth
Julia Harth
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