Umweltstrafrecht: Rückmeldebitte zum Referentenentwurf zur Änderung des Umweltstrafrechts bis 07.11.2025
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches, des Ordnungswidrigkeitengesetzes und weiterer Umweltgesetze wie Bundesnaturschutzgesetz, UVP-Gesetz, Abfallverbringungsgesetz, Chemikaliengesetz oder Chemikalien-Sanktionsverordnung in die Verbändeanhörung veröffentlicht. Für eine DIHK-Stellungnahme bitten wir um Rückmeldung bis zum 11. November 2025.
Der Entwurf enthält eine deutliche Ausweitung von Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände im Umweltbereich. Mit dem Artikelgesetz soll die EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt umgesetzt werden. In der Gesetzesbegründung führt das BMJV allerdings mehrfach aus, dass der Entwurf über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht.
Im Strafgesetzbuch plant das BMJV in § 330d Absatz 1 Nummer 2 der Begriff „Ökosystem“ als ein weiteres Umweltmedium aufzunehmen und in verschiedenen Straftatbeständen zu ergänzen. Auch unerlaubte Handlungen von Immissionen bestimmter Energieformen wie Geräusche, Erschütterungen, thermische Energie oder nichtionisierende Strahlen werden ergänzt. Bestehenden Straftatbestände zur Luft- und Gewässerverunreinigung werden zudem deutlich erweitert.
Das unrechtmäßige Betreiben genehmigungs- oder planfesstellungsbedürftiger Anlagen soll in § 327 StGB bereits aufgrund des bloßen Versuchs strafbar werden. Ein neuer § 327a StGB stellt die unerlaubte Ausführung von Vorhaben unter Strafe, die unter die UVP-Pflicht oder die Vorprüfungspflicht nach UVPG fallen.
Auch das Strafmaß wird teilweise erheblich erhöht. So soll in § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten das Höchstmaß der Geldbuße gegen juristische Personen auf vierzig Millionen bzw. zwanzig Millionen bei vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Straftat angehoben werden. Dies entspricht einer Vervierfachung der bisher zulässigen Geldbuße. In zahlreichen Umweltgesetzen werden die Bestimmungen zu Sanktionen, Strafen oder Ordnungswidrigkeiten angepasst.
Gern können Sie sich an folgenden Fragen orientieren:
- Wie wirkt sich die Erweiterung der Straf- und Sanktionsregelungen auf die gewerbliche Wirtschaft aus (ggf. auch anhand von Beispielen)?
- Welche Regelungen gehen über EU-Vorgaben hinaus und benachteiligen ggf. deutsche Unternehmen?
- Wie sollten die Regelungen im Sinne der Unternehmen verbessert werden?
Den Referentenentwurf und eine Synopse finden Sie nebenstehend unter "Weitere Informationen" zum Herunterladen.
Für eine einheitliche und gemeinsame DIHK Stellungnahme bitten wir Sie um Rückmeldung bis zum 07. November 2025. Auf Wunsch können Ihre Anmerkungen auch in anonymisierter Form an die DIHK weitergeleitet werden.
Zur Pressemitteilung des BMJV :
BMJV - Pressemitteilungen - Neue Strafvorschriften zum Schutz der Umwelt: Bundesjustizministerium l…
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Quelle: DIHK (angepasst)