Verwaltungsverfahren: Bundeskabinett regelt frühe Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlicher
Im Vergleich zur geltenden Rechtslage müssten Behörden nach dem Gesetzesentwurf darauf hinwirken, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend (nicht wie bisher möglichst) vor Antragsstellung durchgeführt wird. Zudem ist nicht mehr nur das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu übermitteln und mitzuteilen, sondern auch deren wesentlicher Inhalt. Neu ist ebenfalls, dass dies in einem verkehrsüblichen elektronischen Format geschehen muss.
Die DIHK unterstützt und empfiehlt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligungen zwar grundsätzlich bei großen Vorhaben. Die von der Bundesregierung beschlossenen Regelungen sorgen aus Sicht von Unternehmen jedoch für mehr Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen der Verfahren. Das Ziel der Beschleunigung würde damit verfehlt.
Aus Sicht der Wirtschaft sollte die Beteiligung deshalb freiwillig und flexibel bleiben. Zudem sollte der Anreiz zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt werden, indem spätere Beteiligungsschritte entfallen können, wenn eine frühe Beteiligung erfolgt ist. Unternehmen erwarten im Rahmen des Beschleunigungspakts zudem Vereinfachungen im VwVfG wie kürzere Fristen, fakultative Erörterungstermine und parallele Verfahrensschritte.
Weiterer Verlauf:
Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
Unterlagen:
Der Kabinettsentwurf wird zeitnah hier eingestellt: Link
Die DIHK Stellungnahme finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen
Da die Verbändebeteiligung zum Referentenentwurf nur 48 Stunden betrug, dürfte der Kabinettsentwurf weitgehend identisch geblieben sein.