Umweltaussagen: BGH-Urteil zur Werbung mit CO2-Kompensation bei Fernbusreisen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Februar 2025 (Aktenzeichen I ZB 26/24) Grundsatzfragen im grenzüberschreitenden Verbraucherschutz nun höchstrichterlich geklärt und dem Umweltbundesamt (UBA) im Einsatz gegen irreführendes Greenwashing Recht gegeben.
Die Entscheidung der Vorinstanz, des Landgerichts Dessau-Roßlau, wurde damit bestätigt. Dieses hatte allgemeine und vergleichende Anpreisungen einer strengen Kontrolle unterworfen. Informationen über Angebote zur CO2-Kompensation müssen aussagekräftig und transparent sein. Zugleich überprüfte und bestätigte der BGH erstmals die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU-Verbraucherschutzbehörden.
Die vollständige Pressemeldung des UBA ist hier einsehbar: Umweltaussagen zu Fernbusreisen: Bundesgerichtshof bestätigt Entscheidung des Umweltbundesamtes | Umweltbundesamt
Das Urteil kann hier eingesehen werden: Beschluss des I. Zivilsenats vom 20.2.2025 - I ZB 26/24 -